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DAZ aktuell
Ausschreibung der DPhG-Stiftung: Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs
1. Die Stipendien soll jung en, wissenschaftlich tätigen Pharmazeuten die Anfertigung einer Habilitation, in Ausnahmefällen auch den Abschluss einer qualifizierten Dissertation, in einem Fach der Pharmazie ermöglichen.
2. Die Stipendien können an Personen vergeben werden, die die Approbation als Apotheker besitzen und die das pharmazeutische Staatsexamen überdurchschnittlich gut bestanden haben und mindestens zwei Jahre wissenschaftlich gearbeitet und dabei besondere wissenschaftliche Qualifikationen nachgewiesen haben. Die Bewerber müssen Mitglied der DPhG sein und sollen in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sowie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
3. Die Stipendien bestehen aus Sach- und/oder Personalkosten. Die Anzahl der gesamt zu vergebenden Stipendien und die Höhe des einzelnen Stipendiums hängen von der Zahl der Bewerber und der zur Verfügung stehenden Gesamtsumme ab.
4. Anträge auf Bewilligung eines Stipendiums müssen vom Bewerber selbst gestellt werden. Folgende Angaben und Unterlagen müssen der Bewerbung beigefügt werden:
5. Die Anträge werden entsprechend den Richtlinien und Qualitätsanforderungen der DFG begutachtet.
6. Die Annahme des Stipendiums oder sonstiger Zuwendungen der Stiftung verpflichtet den Begünstigten a) zu den im Bewilligungsschreiben genannten Terminen schriftlich über den Stand seiner Arbeit zu berichten, b) der Stiftung umgehend mitzuteilen, wenn er während des Zeitraums der Bewilligung von dritter Seite Zuwendungen erhält, und c) die Ergebnisse seiner Arbeit auf einer Hauptversammlung der DPhG vorzutragen.
7. Kommt ein Stipendiat seinen Verpflichtungen gegenüber der Stiftung nicht nach, so kann die Stiftung das Stipendium ganz oder teilweise streichen bzw. Rückzahlung verlangen.
8. Die Ergebnisse einer mit Mitteln der Stiftung geförderten Arbeit sollen vorzugsweise in einem Publikationsorgan der DPhG veröffentlicht werden. In jedem Falle sollen die Veröffentlichungen einen Hinweis auf die Förderung durch die Stiftung enthalten.
Bewerbungen sind bis zum 31. März 2000 (Eingang) unter Beifügung sämtlicher Unterlagen (dreifach) an den Altpräsidenten der DPhG zu senden: Prof. Dr. H. P. T. Ammon, Pharmazeutisches Institut der Universität Tübingen, Auf der Morgenstelle 8 72076 Tübingen.
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