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Grünes Licht für Approbationsordnung: "Klinische Pharmazie" kommt
Ziel ist die Aktualisierung der Wissensgebiete mit stärkerer Konzentration auf das spezifisch pharmazeutische Profil. Die Ausbildung an den Hochschulen soll stärker als bisher auf den Informations- und Beratungsauftrag der Apotheker in der Offizin oder der Krankenhausapotheke ausgerichtet werden. Zugleich soll sie für andere Tätigkeitsbereiche - etwa in der Industrie oder im öffentlichen Dienst - fachlich fit machen.
Neu: "Klinische Pharmazie"
Neu ist die "Klinische Pharmazie" als patientenorientiertes Fach im zweiten Prüfungsabschnitt. Darüber hinaus wird die Fächergruppe "Medizin, Pharmakologie" verstärkt. Der in Deutschland auffallend hohe Anteil an zeitintensiven Praktika wird zu Gunsten von Seminaren gesenkt. Ein neuer Wahlpflichtbereich wird Grundlage für eine weitergehende Spezialisierung. Nach langem Streit um die Gewichtung gilt in Zukunft für die Fächer Chemie, Biologie, Technologie und Pharmakologie der Proporz 40 : 20 : 20 : 20. In die praktische Ausbildung der Pharmazeuten kommen künftig als Themen die über Apotheken abgegebenen Medizinprodukte, Qualitätssicherung, angewandte Pharmakotherapie, praktische Aspekte der pharmazeutischen Betreuung oder ökonomische Aspekte des Einsatzes von Arzneimitteln und Medizinprodukten hinzu.
Zwischenbericht verlangt
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) soll bis spätestens 2006 berichten, wie die Universitäten die durch die neue Approbationsordnung notwendig gewordenen Anpassungen umgesetzt haben. Diesen Appell beschloss der Bundesrat am 14. Juli in Bonn. Das Ministerium soll dann vor allem den Aufbaustand der Klinischen Pharmazie, die Umsetzung des neuen Fachs bis 2011 realistisch einschätzen sowie einen möglichen Anpassungsvorschlag an die dann herrschende Situation darlegen. Da sich womöglich Probleme an den Hochschulen ergeben, soll das BMG in fünf Jahren einen Zwischenbericht abgeben.
Der Bundesrat hat grünes Licht für die neue Approbationsordnung der Apotheker gegeben. Am 14. Juli stimmte die Länderkammer in Bonn der entsprechenden Verordnung, die am 1. Oktober 2001 in Kraft tritt, mit kleinen redaktionellen Verbesserungen zu.
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