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Zustimmung des Bundesrats: Hilfe für Hepatitis-C-Opfer
Zwischen 1978 und 1979 hatten fast 7000 Frauen und vereinzelt Säuglinge im Rahmen der Anti-D-Prophylaxe viruskontaminiertes "Human-Immunglobulin-Anti-D" erhalten. Bei 2227 Frauen, 57 Kindern und acht Kontaktpersonen wurde die Krankheit als Folge der Infektion anerkannt. Nach Angaben der Parlamentarischen Staatssekretärin des Bundesgesundheitsministeriums, Christa Nickels, erhalten die Betroffenen durch das Anti-D-Hilfegesetz eine monatliche Rentenzahlung zwischen 500 und 2000 Mark, die nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) gestaffelt ist. Die Rentenhöhe sei eine deutliche Verbesserung zum Status Quo. Zur Zeit liegen die Grundrenten zwischen 191 und 996 Mark. Darüber hinaus sieht das neue Gesetz Einmalzahlungen gestaffelt nach dem Grad der Erwerbsfähigkeit vor. Diese Zahlungen reichen von 7000 Mark (bis 20 Prozent geminderte Arbeitsfähigkeit) bis 30 000 Mark (mehr als 60 Prozent MdE). Auch für die Betroffenen, deren Infektion erst nach dem dritten Oktober 1990 anerkannt oder bemerkt worden sei, sei nun eine klare Rechtsgrundlage geschaffen worden. Durch die Einmalzahlungen erhielten auch diejenigen Frauen Hilfe, die trotz chronischer Hepatitis-C-Erkrankung weder nach dem bisherigen Recht noch aufgrund des neuen Gesetzes eine Rente bekämen. Christa Nickels appellierte an die Bundesländer, die Regelungen zügig umzusetzen. Die Parlamentarische Staatssekretärin äußerte sich "froh darüber, dass wir nach jahrelangem Ringen endlich eine bessere Entschädigung für die betroffenen Frauen erreichen konnten". Der Abstimmungsprozess für das Gesetz war sehr schwierig gewesen. Unter anderem war zuvor im Bundesrat, aber auch von Teilen der SPD, die Freistellung der Rentenzahlungen von der Anrechnung bei Sozialhilfe gefordert worden. Jetzt werden die Leistungen zu 50 Prozent angerechnet.
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