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Gesundheitsreform: "Es droht akuter Mangel"
Unter dem in diesem Zusammenhang fast euphemistisch klingenden Motto "Alles Gute" ließ die Kassenärztliche Vereinigung Nordwürttemberg solche Handzettel drucken, mit denen die Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten darüber informieren, dass "die Gesundheitsreform uns zu drastischen Einsparungen zwingt". So heißt es in diesem Hinweiszettel wörtlich: "Liebe Patientin, lieber Patient, soeben haben Sie ein Rezept von mir erhalten. Diese Entscheidung habe ich als ihr Arzt sorgfältig abwägen müssen, denn mit der fragwürdigen Gesundheitsreform 2000 sind die Kosten für Arznei- und Heilmittel auch weiterhin auf einen völlig unzureichenden Fixbetrag beschränkt. Es droht akuter Mangel. Dies ist ein unakzeptabler Zustand, gegen den wir Ärzte und die Kassenärztliche Vereinigung Nordwürttemberg auch weiterhin kämpfen. Solange dieses unsinnige Gesetz aber in Kraft ist, müssen wir mit dieser Situation leben, und ich werde weiterhin alles für Ihre Gesundheit tun, was in meiner Macht steht..." Welche Folgen die Gesundheitsreform konkret für den Patienten und das ausgestellte Rezept haben, erklärt die Rückseite des Handzettels: "Möglicherweise verschreibe ich Ihnen ein anderes als das gewohnte Medikament, das preiswerter ist als das bisherige, jedoch in seiner Qualität ebenso wirksam. Keine Krankheit ist eine 'Bagatelle', dennoch werde ich mehr denn je mit Ihnen gemeinsam überlegen, ob es Alternativen von z. B. Erkältungsmitteln, Massagen oder blutfettsenkenden Arzneimitteln gibt. In vielen Fällen können Sie durch eigene Mithilfe ebenso schnell gesund werden wie durch ein Medikament. In schlechten Zeiten muss man zusammenrücken. Ich ermuntere Sie deshalb, alle Fragen zu Ihrer Gesundheit auf jeden Fall mit mir zu besprechen. Denn unser Ziel bleibt dasselbe: Ihre angemessene ärztliche Versorgung. Auch in Zeiten wie diesen. Ihre Ärztin/Ihr Arzt" Mit diesen Hinweisen an ihre Patienten versuchen die Ärzte nun zu verdeutlichen, was bisher - auch vor der Gesundheitsreform - schon galt: dass nämlich der Arzt zu einer wirtschaftlichen Verordnungsweise verpflichtet ist und vor der Verordnung von Arzneimitteln auch Alternativen ausschöpfen sollte.
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