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- DAZ 33/2000
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Viagra doch auf Rezept?
In den Entscheidungsgründen führte das Gericht aus, die Neufassung der Arzneimittelrichtlinien vom 30. September 1998 sei rechtswidrig. Dort hatte der Bundesausschuss der Ärzte- und Krankenkassen beschlossen, dass mangelnde Erektionsfähigkeit nicht mehr als Krankheit einzustufen sei, sodass Patienten Potenzmittel wie Viagra nicht mehr von den gesetzlichen Kassen bezahlt bekamen (AZ: S 9 KR 94/99 u. S 9 KR 97/99).
"Im Ergebnis bedeutet dies, dass die gesetzlichen Kassen die Kosten für potenzsteigernde Präparate übernehmen müssen, sofern die Erektionsstörung eine kausale Folge der Grunderkrankung ist, wie zum Beispiel bei Diabetes oder Bluthochdruck", so der Kieler Rechtsanwalt Christian Henning.
Die Gerichte stufen eine solche Erektionsstörung als krankhaften Zustand ein. Schon vor dem Urteil des Sozialgerichts Lüneburg hatte daher das Bundessozialgericht im September 1999 entschieden, dass bei altersbedingten Veränderungen, zu denen auch Potenzstörungen zählen können, ein grundsätzlicher Leistungsanspruch gegenüber den gesetzlichen Kassen besteht. Henning: "Das Bundessozialgericht führte hierzu eine einfache Begründung an: Sofern die Kassen Präparate zur Linderung altersbedingter Störungen wie hier der Erektionsstörung nicht mehr zahlen müssten, so müsste auch die Behandlung altersbedingter Sehstörungen durch eine Brille oder die Behandlung von Gelenkverschleißerscheinungen aus dem Katalog herausgenommen werden."
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