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LAK Hesen: Dezentrale Arzneiversorgung der JVA in Hessen
Die politischen Aktivitäten der Präsidentin, unterstützt durch eine klare juristische Argumentation der Geschäftsführung, hätten dazu geführt, dass sich das Land Hessen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts bewege. Die Argumente, mit denen versucht worden sei, die Rechtsprechung zu umgehen, seien unverzüglich politisch und juristisch widerlegt worden, heißt es in der Mitteilung weiter.
Man habe dies alles ohne Unterstützung der ABDA erreicht. Nach Auffassung der ABDA handele es sich hierbei nämlich um ein hessisches Problem, das auch auf Landesebene zu lösen sei, heißt es.
"Es bleibt zu hoffen", so die LAK Hessen, "dass die anderen Kammern dem hessischen Beispiel folgen und die rechtswidrigen Zustände bei der Belieferung von Justizvollzugsanstalten durch intensive Gespräche mit der Politik beenden." Die Kammer Hessen biete hierzu ihre Unterstützung an.
Die Landesapothekerkammer (LAK) Hessen hat erreicht, dass die Justizvollzugsanstalten in Hessen wieder in Einklang mit dem Arzneimittelrecht dezentral versorgt werden. Wie einer Pressemitteilung der hessischen LAK zu entnehmen ist, konnte dies durch den unermüdlichen Einsatz der hessischen Kammerpräsidentin Frau Dr. Bojunga erreicht werden.
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