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DAZ aktuell
Positivliste: Keine Sonderbehandlung für "DDR-Medikamente"
Die so genannte Positivliste soll diejenigen Präparate aufführen, die die gesetzlichen Krankenkassen erstatten. Die Entscheidungen über die Aufnahme von Medikamenten in die Liste sollten nach einheitlichen wissenschaftlichen Maßstäben je nach Indikationsgebiet getroffen werden. Das geschehe unabhängig vom Zulassungsstatus, antwortete der Staatssekretär des Bundesgesundheitsministeriums in diesem Zusammenhang auf die Frage der Union, ob Vereinfachungen der Nachzulassung für "DDR-Medikamente" geplant seien.
Arzneiinstitut leistet Zuarbeit
Die CDU-Abgeordnete Christa Reichard aus Dresden hatte darüber hinaus wissen wollen, welche Unterlagen das für die Liste zuständige Institut für seine Arbeit heranziehe und wem gegenüber es Rechenschaft ablegen müsse. Wie Schröder sagte, leiste das Institut die fachwissenschaftliche Zuarbeit. Da die Positivliste als Rechtsverordnung in Kraft gesetzt werde, liege die Verantwortung für die Liste bei der Bundesregierung.
Für den ersten Entwurf, den die Experten des Arzneiinstituts erstellten, werde allgemein zugängliche, publizierte wissenschaftliche Literatur herangezogen. Ausschlüsse von Arzneimitteln würden begründet, die Verbände könnten daher bei einer Anhörung ihre Argumente für die Aufnahme eines Präparats vorbringen. Auch bei der fertigen Liste könnten die Unternehmen Aufnahmeanträge stellen, mögliche Ablehnungen müssten ihnen gegenüber dann begründet werden.
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