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Pharmazeutisches Recht
Berlin: Haushaltsplan 2001
Vom 11. Dezember 2000 (aus ABl. Berlin Nr. 11 vom 9. März 2001, Seite 910) Telefon 315964-10 oder 315964-0
Beschluss der Delegiertenversamlung der Apothekerkammer Berlin am 11.Dezember 2000:
1. Der Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) der Apothekerkammer Berlin für das Jahr 2001 einschließlich Finanzplan, Stellenplan und Investitionsplan wird in der von der Delegiertenversammlung am 11. Dezember 2000 erarbeiteten Fassung festgesetzt. 2. Die Investitionen werden aus Kapital/Rücklagen gedeckt. 3. Überschreitungen des Haushaltsplanes, die nicht durch Minderaufwendungen bei anderen Positionen ausgeglichen werden, dürfen nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses geleistet werden.
Als unabweisbar ist ein Bedürfnis insbesondere nicht anzusehen, wenn nach Lage des Einzelfalles ein Nachtragshaushaltsplan rechtzeitig herbeigeführt oder die Aufwendung bis zum nächsten Haushaltsplan zurückgestellt werden kann. Eines Nachtragshaushaltsplanes bedarf es nicht, wenn die Mehraufwendung im Einzelfall einen Betrag von DM 10000 nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
Beschlossen: 11. Dezember 2000 Norbert Bartetzko, Präsident Annette Dunin von Przychowski, Vizepräsidentin Genehmigt: Gemäß §108 Satz 1 LHO genehmigen wir den Wirtschaftsplan und die Festsetzung der Beiträge für das Jahr 2001. Berlin, 22. Februar 2001 Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen Ausgefertigt: 26. Februar 2001 Norbert Bartetzko, Präsident Annette Dunin von Przychowski, Vizepräsidentin
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