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Reform des Fremdkassenausgleichs: Wohnortprinzip kommt
Vorgesehen sei der Beschluss des Gesetzes durch das Kabinett am 9. Mai, so dass das Vorhaben Anfang 2002 in Kraft treten könne, teilte das BMG in der vergangenen Woche mit. Bisher werden so genannte Kopfpauschalen von bundesunmittelbaren Krankenkassen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) ihres Kassensitzes abgerechnet ("Kassensitzprinzip"). Wird der Patient von einem Arzt in einem anderen KV-Bezirk behandelt, werden die Leistungen nach einem Verrechnungspunktwert der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgegolten, der bei einigen Kassen jedoch niedriger war als der am Sitz der Kasse. Das "Wohnortprinzip", das nun eingeführt werden soll, galt bisher schon für die Ersatzkassen.
Das Problem, das zum Beispiel durch Urlauber entsteht, die am Urlaubsort medizinische Behandlung benötigen, soll nun gelöst werden. Es sollen vor allem Benachteiligungen der Ärzte in den neuen Bundesländern ausgeräumt werden. Wie Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sagte, stehe das Geld künftig dort zur Verfügung, wo die Menschen leben.
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