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Im Februar dieses Jahres erschien unter der Rubrik "die andere Meinung" in dem vom Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. herausgegebenen Monatsmagazin "die Ersatzkasse" ein Artikel von Prof. Dr. Gerd Glaeske zum Thema Versandhandel mit Arzneimitteln:

Apotheker haben es nicht leicht dieser Tage - Unheil droht gegen ihre sorgsam gehüteten Monopole. Eines betrifft die Abgabe nicht verbrauchter Arzneimittel über eine Arztpraxis in Westfalen, ein anderes - und dies steht im Folgenden im Mittelpunkt - das Verbot des Versandhandels von apothekenpflichtigen Arzneimitteln (§ 43 Arzneimittelgesetz - AMG -). Mit Recht, so die Apothekerverbände, sähe man doch, welche Gefahren beim Versand von Arzneimitteln drohten - die Informationen seien vielfach unvollständig, die Anwendungsbereicht marktschreierisch verfälscht und die Rezeptpflicht außer Kraft gesetzt - Viagra und andere Lifestyle-Präparate kämen ohne Kontrolle ins Haus. Dabei wird verschwiegen, dass es sich bei diesen Versendern im Unterschied zu den Cyberkramläden im Internet um typische Apotheken handelt, die mit personeller Kompetenz und allen organisatorischen Anforderungen Arzneimittel auf Rezept oder auch im Rahmen der Selbstmedikation anbieten. Sie machen den einheimischen Apotheken unerwünschte Konkurrenz mit günstigeren Preisen und mit der Verringerung der Distributionskosten. Die finanzielle Entlastung ist aber nur ein Vorteil, ein zweiter ist, dass die typische Versandapotheke auch mit einer 24-stündigen Erreichbarkeit für Patienten zur Verfügung steht - Fragen können, wann immer sie auftreten, rasch und kompetent beantwortet werden, zusätzlich wird aktive Unterstützung im Hinblick auf die richtige Einnahme der Arznei angeboten. Der Versandhandel wird somit zu einem Service für Menschen, die ihre Arzneimittel gut kennen und sie dauernd einnehmen müssen, z. B. wegen einer chronischen Erkrankung oder für Frauen, die über Jahre die Pille einnehmen, zumal die Krankenkassen hierfür nicht zahlen und die Pillen per Post deutlich preisgünstiger - meist zur Hälfte des deutschen Preises - zu haben sind.

Für solche Versandapotheken gibt es bereits einige Beispiele: So werden z. B. aus London (Express Medical Services) Antibabypillen ausgeliefert - gegen Rezept und nach Prüfung durch einen Apotheker. In der Schweiz hat die Versandapotheke MediService gezeigt, dass weder Verbraucherschutz noch Arzneimittelsicherheit leiden. Sie verschickt pro Jahr ca. 200 000 Mittel und hat mit nahezu 20 Krankenversicherungen Lieferverträge. Dort konnten die Vertriebskosten deutlich gesenkt werden, obwohl gleichzeitig eine Beratung rund um die Uhr durch Apotheker angeboten wird. Die Lieferung der Medikamente ist sicher, die Apotheke nimmt bei Unklarheiten direkten Kontakt mit den Ärzten oder den Patienten auf, die Kunden sind zufrieden. Auch in den USA gehört der Handel über online-Apotheken längst zum Alltag...

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