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- DAZ 18/2001
- 1. Mai – beitragsfrei
BVA-Info
1. Mai – beitragsfrei
Was Sie dafür tun müssen: In den BVA eintreten*, und zwar in dieser Woche (bis 4. Mai 2001). Füllen Sie entweder die Beitrittserklärung auf der nächsten Seite aus, oder surfen Sie auf der BVA-Seite (www.BVA-online.de), dort können Sie online in den BVA eintreten.
Die BVA-Vorteile auf einen Blick: – Gesicherte Tarifbindung – Umfassender Rechtsschutz – Fachgruppen – Berufspolitik – Sicherheit und Vorsorge – Qualifizierte Fortbildung – Informationen über Ihre Rechte – Regionale AnsprechpartnerInnen – Online-Jobbörse
* Das Angebot gilt nur, wenn Sie mindestens ein weiteres Jahr Mitglied im BVA sind (bis Ende 2002).
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