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GKV-Modellvorhaben: Akupunktur für Schmerzpatienten
Die Bundesverbände der Betriebskrankenkassen, der Innungskrankenkassen und landwirtschaftlichen Krankenkassen, die Bundesknappschaft und die See-Krankenkasse haben ein gemeinsames Modellvorhaben zur Akupunktur gestartet. Grundlage dieses Modellvorhabens ist der Beschluss des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen vom 16. Oktober 2000. Danach können die am Modellvorhaben beteiligten Krankenkassen ihren Versicherten Akupunkturleistungen bei drei bestimmten Schmerzindikationen (chronische Kopf- und Lendenwirbelsäulenschmerzen sowie chronische Hüft- bzw. Kniegelenksarthrosen) anbieten.
Die Gewährung von Akupunkturleistungen erfolgt nach strengen Qualitätskriterien. Akupunkturleistungen dürfen im Rahmen dieses Modellprojektes nur Vertragsärzte erbringen, die eine spezielle 140 Stunden Ausbildung in Akupunktur absolviert haben. Das drei Jahre laufende Modellvorhaben wird durch die Ruhr-Universität Bochum wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Dort wurde ein praktikables und wissenschaftlich hoch qualitatives Konzept erarbeitet, das die strengen Kriterien des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen erfüllt.
"Mit der Durchführung des Modellvorhabens haben Ärzte und Krankenkassen eine fundierte Basis, um die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von Akupunkturleistungen wissenschaftlich belegen zu können", sagt Professor Hans Joachim Trampisch von der Ruhr-Universität Bochum. Nach Ablauf der dreijährigen Erprobung Ende März 2004 entscheidet der Bundesausschuss, ob Akupunktur in den betreffenden drei Indikationsbereichen bei Schmerzpatienten endgültig in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen
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