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DAZ aktuell
Medizinprodukte: Nach dem 1. Juli nur noch mit CE-Zeichen
Ursprünglich war für das Ende der Übergangsbestimmungen des neuen Medizinprodukterechts der 14. Juni 1998 vorgesehen; nach diesem Stichpunkt sollten Medizinprodukte, die dem neuen Recht nicht entsprachen, gleich auf welcher Vertriebsstufe, nicht mehr verkehrsfähig sein. Beim Gesetzgeber ist aber die Erkenntnis gereift, dass dieses stringente Ende der Übergangsfrist zu einer massenhaften Vernichtung von Medizinprodukten führt, weil sie das CE-Zeichen nicht tragen. Durch eine Novellierung des Gesetzes war dann der 14. Juni 1998 nur noch das Ende für das erstmalige Inverkehrbringen von nicht dem neuen Recht entsprechenden Produkten. Für die nachfolgenden Handelsstufen wurde dieser Termin auf den 1. Juli 2001 hinausgeschoben. Die Übergangsbestimmungen gelten nicht für In-vitro-Diagnostika (z. B. Blutzuckermessgeräte), da die entsprechende EG-Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden ist, dies erfolgt erst mit der 2. Novelle zum Medizinproduktegesetz.
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