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Bundesministerium für Gesundheit: Kritik an Schlussfolgerungen von Öko-Test
Mit den verwendeten Testverfahren könnten lediglich Anteile von zentralem Nervengewebe nachgewiesen werden, ohne zu klären, ob dieses vom Rind oder vom Schwein stammt.
Nicht ausschließen will das Bundesgesundheitsministerium, dass die Testverfahren auf Separatorenfleisch vom Schwein positiv reagieren. Die Verwendung dieser Zutat ist jedoch rechtlich zulässig. Aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums ist die am 12. Januar abgeschlossene Rückrufaktion für Wurstwaren erfolgreich gewesen. Lediglich ein Produkt war auffindbar, das mit Rinderseparatorenfleisch hergestellt wurde.
Das Ministerium arbeitet derzeit an einer Verordnung, die die Kennzeichnung von Separatonenfleisch in Wurstwaren vorschreibt. Noch vor vier Jahren hatte die Fleischwirtschaft ein deutsches Verbot von Separatorenfleisch vor dem europäischen Gerichtshof zu Fall gebracht.
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