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Pharmazeutisches Recht
Hessen: Renten- und Anwartschaftserhöhungen
Die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen hat in ihrer Sitzung am 28. Juni 2001 eine Rentenerhöhung um 2,5% sowie eine Anwartschaftserhöhung um 1% wie folgt beschlossen:
- Alle laufenden Renten, deren Zahlung vor dem 31. Dezember 2000 begonnen hat, werden mit Wirkung vom 1. Januar 2002 um 2,5% erhöht. Die zur Finanzierung dieser Leistungserhöhung benötigten Mittel in Höhe von DM 3 045 050,00 werden im Geschäftsjahr 2001 der Überschussrücklage entnommen und in die Deckungsrückstellung überführt.
- Jedes Mitglied des Versorgungswerkes, das zum 31. Dezember 2000 noch keine Rente bezog, erhält eine Erhöhung seiner zum 31. Dezember 2000 erreichten Rentenanwartschaft um 1%. Die zur Finanzierung dieser Leistungserhöhung benötigten Mittel in Höhe von DM 8 121 086,00 werden im Geschäftsjahr 2001 der Überschussrücklage entnommen und in die Deckungsrückstellung überführt."
Die Aufsichtsbehörde des Versorgungswerkes der Landesapothekerkammer Hessen hat mit Schreiben vom 12. Juli 2001 die Renten- und Anwartschaftserhöhung genehmigt.
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