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Pharmazeutisches Recht
Mecklenburg-Vorpommern: Reisekosten- und Auslagenerstattung der AK
Aufgrund des § 6 Abs. 6 der Hauptsatzung der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern vom 8. Juni 1991 (AmtsBl. M-V/AAz. 1992 S. 55), zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Juli 2000 (AmtsBl. M-V/AAz. S.792) wird auf Beschluss der Kammerversammlung vom 9. Juni 2001 folgende Änderungssatzung erlassen:
Artikel 1
Es wird in § 2 folgender Absatz 3a eingefügt: "(3a) Für das Zertifizierungsverfahren entsprechend Satzung der Apothekerkammer für das Qualitätsmanagement der Apotheken und entsprechend der Richtlinie der Apothekerkammer zur Durchführung der Satzung werden folgende Entschädigungen gezahlt: - Prüfung des Handbuches und schriftlicher Prüfbericht durch das benannte Mitglied der Zertifizierungskommission, 500,- DM bei einer Nachauditierung. 250,- DM - Handbuchdurchsicht durch den Auditor, 350,- DM bei einer Nachauditierung. 175,- DM Audit der Apotheke inkl. Bericht, 300,- DM bei einer Nachauditierung. 150,- DM
Artikel 2
Die vorstehende Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1. Mai 2001 in Kraft.
Schwerin, 9. Juni 2001, Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern PhR Wilhelm Soltau, Präsident, Christel Johanns, Vizepräsidentin
Ausgefertigt, Schwerin, 9. Juni 2001, PhR Wilhelm Soltau, Präsident
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