Pharmazeutisches Recht

Berlin: 1. Änderung des Gebührenverzeichnisses

Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 der Gebührenordnung der Apothekerkammer Berlin. Vom 5. April 2001 (ABl. vom 1. Juni 2001, S. 2112).

Die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin hat am 5. April 2001 aufgrund § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 2 des Gesetzes über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Berliner Kammergesetz) in der Fassung vom 4. September 1978 (GVBl. S. 1937, 1980), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.Oktober 1999 (GVBl. S. 537), in Verbindung mit § 5 Abs. 9 der Hauptsatzung der Apothekerkammer Berlin vom 4.November 1993 (ABl. 1995, S. 994), zuletzt geändert am 27. Juni 2000 (ABl. S. 4072), folgende Änderung des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 der Gebührenordnung) beschlossen:

I.

Das Gebührenverzeichnis wird wie folgt geändert: 4 Berufsausbildung zur/zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten 4.3 Reduzierte Prüfungsgebühr bei eingeschränkter Wiederholungsprüfung 50DM 4.4 Reduzierte Prüfungsgebühr bei Ablehnung der Zulassung zur Prüfung oder Rücktritt vor Beginn der schriftlichen Prüfung 40 DM 6 QMS 6.1 Zertifizierungsgebühr Apotheke 1800 DM 6.2 Zweite Durchsicht des Handbuches 200 DM 6.3 Wiederholungsaudit 240 DM 7 Seminarräume 7.1 Benutzungsgebühr 100 DM bis 1000 DM 8 Apothekenbewertung 850 DM

II.

Die Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin in Kraft.

Beschlossen: 5. April 2001 Norbert Bartetzko, Präsident Annette Dunin von Przychowski, Vizepräsidentin Genehmigt: 8. Mai 2001, Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen

Ausgefertigt: 14. Mai 2001 Norbert Bartetzko, Präsident Annette Dunin von Przychowski, Vizepräsidentin

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