- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 42/2001
- Rheinland-Pfalz: Ä...
Pharmazeutisches Recht
Rheinland-Pfalz: Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz wird wie folgt geändert:
Artikel I
§ 14 erhält folgenden Wortlaut: "§ 14 Zusammensetzung des Vorstandes
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, der nicht Mitglied der Vertreterversammlung sein muss, und zehn weiteren aus der Mitte der Vertreterversammlung gewählten Vorstandsmitgliedern, von denen drei aus den Bereichen Landkreis Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis und Westerwaldkreis sowie die kreisfreie Stadt Koblenz, fünf aus den Bereichen Landkreis Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Ludwigshafen, Mainz-Bingen, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken und zwei aus den Bereichen Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Daun, Trier-Saarburg und die kreisfreie Stadt Trier sein müssen. Zwei dieser Vorstandsmitglieder sollen Apothekenmitarbeiter sein."
Artikel II
Die Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.