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- DAZ 51/2001
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Pharmazeutisches Recht
Sachsen-Anhalt: Entschädigungsregelung
Auf der Grundlage der §§ 37 Abs. 4, 56 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.8.1969 (BGBl. I S. 1112), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.6.2001 (BGBl. I S. 1118) hat die Kammerversammlung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt am 28.11.2001 folgende Änderung der Ordnung über die Entschädigung für Tätigkeiten im Berufsbildungsausschuss und in den Prüfungsausschüssen im Rahmen der Ausbildung von Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) vom 28.4.1999 (Pharmazeutische Zeitung vom 8.7.1999, S. 71) beschlossen:
Artikel 1
1. In § 3 Abs. 1 wird die Angabe "30,00 DM" durch "20,00 Euro" ersetzt. 2. In § 3 Abs. 2 wird die Angabe "10,00 DM" durch "7,50 Euro" und die Angabe "15,00 DM" durch "10,00 Euro" ersetzt. 3. In § 3 Abs. 3 werden die Angaben "150,00 DM" durch jeweils "80,00 Euro" ersetzt. 4. In § 4 Abs. 1 wird die Angabe "50,00 DM" durch "40,00 Euro" ersetzt. 5. In § 4 Abs. 2 wird die Angabe "20,00 DM" durch "15,00 Euro" ersetzt. 6. In § 4 Abs. 3 wird die Angabe "30,00 DM" durch "20,00 Euro" ersetzt.
Artikel 2: Inkrafttreten
Diese Änderungen treten am 1.1.2002 in Kraft. Die vorstehende, von der Kammerversammlung am 28. November 2001 beschlossene Änderung der Ordnung über die Entschädigung für Tätigkeiten im Berufsbildungsausschuss und in den Prüfungsausschüssen im Rahmen der Ausbildung von Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA), die vom Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt mit Bescheid vom 11.12.2001 genehmigt worden ist, wird hiermit ausgefertigt.
* Die Präparateklasse B nach der o. a. Mitteilung der Kommission umfasst die folgenden Wirkstoffe: Beclometason, Dexamethason, Flunisolid, Fluticason, Budesonid, Triamcinolon.
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