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Geldbuße für "Spardoktor": Berendes will weitermachen
Das Amtsgericht Detmold hatte den streitbaren Landarzt am 16. Februar wegen der unerlaubten Weitergabe von Arzneimitteln verurteilt. Ein erstes Verfahren gegen ihn vor dem Oberlandesgericht in Hamm, angestrengt von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, brachte ihm zunächst einen Sieg. Der OLG-Senat musste seinerzeit lediglich über einen möglichen Verstoß gegen Wettbewerbsbestimmungen entscheiden. Das OLG konnte allerdings keine Gründe finden, warum Berendes gegen Wettbewerbsbestimmungen verstoßen haben soll. Im jüngsten Verfahren gegen ihn mussten allerdings arzneimittelrechtliche Fragen entschieden werden.
Nach dem Verfahren kündigte Berendes an, "auch weiterhin einwandfreie Medikamente" weiterzugeben. Er kenne keinen Kollegen, so wird Berendes zitiert, der dies nicht tue. Notfalls müsse, so der Spardoktor, das Arzneimittelgesetz geändert werden, und er kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil des Detmolder Gerichts einzulegen. Im Gerichtssaal hätten bereits zahlreiche Sympathisanten von Berendes seine Entscheidung mit großem Applaus bedacht, so wird berichtet. Aus politischen Kreisen soll Berendes ebenfalls Sympathien entgegen gebracht werden, so z. B. von Bundestagsabgeordneten der SPD und FDP, ähnlich wie aus Kreisen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Die Mediziner argumentierten mit den Worten, das Arzneimittelgesetz sei in diesen Punkten nicht mehr zeitgemäß, viele Arzneipackungen seien sogar tropensicher. Das von Apothekern vorgebrachte Argument, eine falsche Lagerung der Arzneimittel gefährde Patienten, sei nicht mehr haltbar.
Nur noch die Apotheker, so soll sich Berendes geäußert haben, wollten keine Gesetzesänderung, alle anderen wollten eine Änderung des Arzneimittelgesetzes in seinem Sinne. Immerhin könnten auch die Krankenkassen jährlich 800 Millionen Mark sparen, wenn Ärzte nicht verwendete Arzneimittel weitergeben dürften. Außerdem könnten Patienten auch vor einer Unterversorgung mit Arzneimitteln bewahrt werden. Könne er nämlich vor allem teure innovative Arzneimittel, die zurückgebracht würden, an andere Patienten weitergeben, die diese bräuchten, könnte er zu einer besseren Versorgung beitragen.
Prof. Dr. Volker Dinnendahl, Leiter der Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker, bezeichnete die Abgabe von Restarzneimitteln durch einen Arzt an Patienten als einen "Angriff auf die Arzneimittelsicherheit" (siehe auch DAZ Nr. 8, S. 24). Es sei nicht nachprüfbar, wie diese Arzneimittel beim Patienten gelagert worden seien. Aus eben solchen Gründen sei es auch dem Apotheker untersagt, von Patienten zurückgebrachte Arzneimittel an andere weiter zu geben. Sinnvoller sei es, so Dinnendahl, schon bei der Verordnung auf bedarfsgerechte Packungsgrößen zu achten.
Der Landarzt Bertel Berendes, bekannt auch als "Spardoktor" aus dem Kreis Lippe, will auch weiterhin unerlaubt von Patienten zurückgebrachte Arzneimittel an andere Patienten ausgeben. Dies verkündete er gleich nach einem gerichtlichen Verfahren Mitte Februar, in dem er zu 5000 DM Geldbuße verurteilt worden war.
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