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- AZ 33/2002
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Kommentar
Abrechnungsbetrug bei Ärzten: Zahl der Verdachtsfälle stark rückläufig
Denen zufolge sei die Zahl der von der Polizei registrierten Verdachtsfälle auf Abrechnungsbetrug der Ärzte im Jahr 2001 auf 495 zurückgegangen. Im Jahr 2000 gab es in der gleichen Statistik noch 1768 Fälle. Köhler unterstrich, dass es sich hier um Fälle handele, bei denen ein Anfangsverdacht bestehe. In einem großen Teil der Fälle könne dieser Verdacht im Laufe der Ermittlungen ausgeräumt werden, nur ein sehr kleiner Prozentsatz dieser Verdachtsfälle münde letztlich auch in ein Gerichtsverfahren.
Köhler führte den drastischen Rückgang der Verdachtsfälle auch auf das bundesweit vereinheitlichte Vorgehen bei den Plausibilitätsprüfungen zurück, denen alle bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eingereichten Abrechnungen der niedergelassenen Ärzte unterzogen werden: "Wir haben die notwendigen Instrumentarien entwickelt, um falsch abrechnende Einzelpersonen zu entdecken, und es hat sich gezeigt, dass diese Werkzeuge greifen." Dies sei auch insofern wichtig, so der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der KBV weiter, da der Schutz der ehrlichen Ärzte eine der zentralen Aufgaben der ärztlichen Selbstverwaltung sei. Köhler reagierte mit seinen Aussagen auf erneute Vorwürfe der Spitzenverbände der Krankenkassen. Diese hatten im Rahmen eines Presseseminars der Arbeitsgemeinschaft Abrechnungsmanipulation behauptet, dass rund 20 Prozent aller Abrechnungen falsch seien.
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