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Kommentar
AK Bremen: Bundesregierung stellt sich taub
- Die erwartete Rechtssprechung des EU-Gerichtshofes solle schon jetzt berücksichtigt werden, um Gestaltungselemente zu entwickeln, damit in Europa einheitliche Arzneimittel-Richtlinien gelten könnten. - Versandapotheken dürfen nur eröffnet werden, wenn gleichzeitig eine Präsenzapotheke anwesend sei. - Eine Drehung der Preisspannenverordnung sei nicht gewollt, da der Verbraucher unter den dann gestiegenen Arzneimittelpreisen im Selbstmedikationsbereich mehrbelastet würde. - Das Gebot des einheitlichen Abgabepreises wird in Frage gestellt und Einzelverträge mit Leistungsanbietern angedacht. Der Versandhandel führe nicht zu einer Einbuße bezüglich Qualität und Sicherheit bei Arzneimitteln.
Die Diskussion zeigte, dass sich die bei der Bundesregierung herrschenden Vorstellungen nicht von den Argumenten der Apotheker beeinflussen lassen. Auch das Argument, dass mit diesen Maßnahmen eine Kostensenkung für die Sozialversicherung nicht belegt ist, wird von Seiten der Bundesregierung nicht gehört. Das Apothekenwesen soll verändert werden, koste es was es wolle.
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