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Kommentar
Im Visier: Internetapotheke und Arzneiversandhandel: BVDA stellt Strafanzeige ge
Strafanzeige und Strafantrag (Az. 8910 Js 224333/02 U), die mittlerweile an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Aachen weitegeleitet wurden, richten sich nicht nur gegen DocMorris, sondern auch gegen zwei Vorstände von Ersatz- und Betriebskrankenkassen, die ihre Mitglieder zum Bezug von Arzneimitteln bei DocMorris animiert haben: Dieter Hebel, dem Vorsitzenden der Gmünder Ersatzkasse, und Gerhard Schulte, dem Vorsitzenden der Betriebskrankenkassen Landesverband Bayern.
Wie die DAZ im Gespräch mit den zuständigen Rechtsanwälten Prof. Dr. Edgar Weiler und Dr. Sabine von der Lippe, beide Frankfurt/Main, erfuhr, hat die Strafanzeige den grenzüberschreitenden Betrieb der Internetapotheke DocMorris und den in Deutschland verbotenen Versandhandel dieser Internetapotheke mit apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zum Gegenstand, der gezielt auf den deutschen Markt ausgerichtet ist. Insgesamt geht man hier von einem groß angelegten organisierten Arzneimittelhandel mit derzeit rund 80000 bis 100000 Kunden aus.
Die 74-seitige Schrift der Strafanzeige hat u. a. den Verdacht des Versuchs der Körperverletzung zum Inhalt, der sich darauf stützt, dass durch Verzögerung von Arzneimittellieferungen oder durch Lieferausfall Patienten potenziell Gesundheitsschäden erlitten haben. Hinzu kommen sonstige Risiken des Arzneimittelversandhandels, beispielsweise durch den Vertrieb von Medikamenten mit schweren Nebenwirkungen, die im Netz für Anwendungsgebiete empfohlen werden, für die sie nicht zugelassen sind. Außerdem besteht der Verdacht, dass gesundheitlich bedenkliche Arzneimittel in Verkehr gebracht werden. Die Strafanzeige enthält des weiteren auch den Verdacht des Verstoßes gegen das Versandhandelsverbot nach § 43 Arzneimittelgesetz durch Handeltreiben außerhalb einer unmittelbar dem Publikumsverkehr geöffneten Apotheke.
Ein weiterer Punkt der Strafanzeige verdächtigt die beiden Kassenfunktionäre Hebel und Schulte, den unerlaubten Versandhandel mit Arzneimitteln gefördert zu haben. Damit verbunden wird der Verdacht der Untreue der Verantwortlichen der beiden Krankenkassen, da sie gegen das Sachleistungsprinzip in Form des Abschlusses nichtiger Verträge verstoßen haben mit der Folge, dass Versicherte, denen gegenüber Leistungen erbracht werden, Bereicherungsansprüchen und gegebenenfalls Maßnahmen der Strafverfolgung wegen Beteiligung am strafbewehrten Versandhandel mit Arzneimitteln ausgesetzt werden könnten, so die Juristen. Schließlich wird auch der Verdacht der Umsatzsteuerhinterziehung erhoben.
Vorgeworfen wird den DocMorris-Betreibern, ein Versandgeschäft als Abholgeschäft zu tarnen, um die anfallende deutsche Umsatzsteuer zu vermeiden. So geht die Strafanzeige davon aus, dass die Internetapotheke von der lediglich 6-prozentigen Umsatzsteuer für Arzneimittel, die in den Niederlanden gilt, profitiert und damit die Preisnachlässe für die Kunden generiert. Dies würde bedeuten, dass der größte Teil von Preisnachlässen im Ergebnis zu Lasten des deutschen Steuerzahlers ginge. BVDA und Juristen zeigen sich optimistisch, dass sie mit dieser Strafanzeige nicht erfolglos bleiben werden.
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