Kommentar

BAH: Festbetrag und aut idem - beides geht nicht

Bonn (im). Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) erneuerte am 8. Oktober in Bonn seine Kritik, dass mit den Festbeträgen und der geänderten aut-idem-Regelung zwei Maßnahmen völlig unkoordiniert nebeneinander wirkten und dabei den Arzneimittelmarkt überproportional träfen. Aut idem wirke quasi wie die Festbeträge, da sie den Erstattungspreis der Kassen festschreibe, beide Maßnahmen hätten daher die gleiche Zielrichtung, sagte Dr. Hermann Kortland, Referent für Wirtschaft und Internationales beim BAH.

Ärgerlich sei zudem, ergänzte BAH-Hauptgeschäftsführer Dr. Mark Seidscheck, dass beide Regelungen nicht an der Ursache des Anstiegs der Arzneimittelausgaben ansetzten, denn die liege bei den hochpreisigen Neueinführungen. Festbeträge dürfen bekanntlich nicht für patentgeschützte Arzneimittel gebildet werden. Als nicht zielführend kritisierte Kortland das gleichzeitige Wirken von aut idem und den Festbeträgen, da so zum Beispiel preiswerte Generika und nicht teure Innovationen belastet würden. Nach Worten von Seidscheck hätten die Obergrenzen für aut idem zumindest auf Festbetragshöhe liegen müssen, wenn die Politik es noch ernst mit dem Instrument der Festbeträge meine. Wie die Festlegung der sehr niedrigen Preislinien für das untere Preisdrittel gezeigt habe, spielten Festbeträge aber überhaupt keine Rolle.

BAH-Referent Kortland wies darüber hinaus zurück, es habe sich bei der Neuregelung von aut idem um eine strukturelle Maßnahme der Politik gehandelt. Denn das Ziel, Apothekern mehr Auswahlmöglichkeiten zu geben und auf diese Weise seine Kompetenz gegenüber Ärzten und Patienten zu erhöhen, sei nicht erreicht worden. Aut idem-bedingte Einsparungen würden nicht durch die Substitution der Apotheker sondern vielmehr durch die Preissenkungen der Unternehmen erzielt, habe das Institut für medizinische Statistik (IMS) festgestellt. Auf diese Weise hätten die Pharmazeuten de jure keine Möglichkeit, zu substituieren. Damit sei zumindest das andere Ziel des Gesetzes, nämlich die Verordnungen in das untere Preisdrittel zu bringen, weitgehend erreicht.

Festbeträge bis 2003 festgelegt

BAH-Hauptgeschäftsführer Seidscheck erinnerte an das Festbetrags-Anpassungsgesetz von 2001. Demnach sind Änderungen bei Festbeträgen bis 2003 ausgeschlossen, was auch das Bundeswirtschaftsministerium ausdrücklich so festgestellt habe. Abzulehnen sei daher der Vorstoß der Krankenkassen, Festbeträge etwa auch für patentgeschützte Arzneimittel zu erheben und die Preise um zehn Prozent zu senken. Auch die weitgehende Forderung der Kassen, Festbeträge auf das untere Preisdrittel abzusenken, sei undurchführbar, so Seidscheck. Werde das umgesetzt, gebe es zwei unterschiedliche Preismechanismen. Da aber auch die Krankenkassen seinerzeit dem Festbetrags-Anpassungsgesetz zugestimmt hatten, sei es "unredlich", jetzt Änderungen bei der Arzneimittelpreisverordnung zu fordern. Die Kassen hatten vor kurzem bekanntlich die Kappung der Spannen im hochpreisigen Bereich verlangt (AZ und DAZ berichteten).

Seidscheck forderte die Politik auf, die jüngsten Entwicklungen im Erfahrungsbericht einfließen zu lassen, zu dem die Bundesregierung verpflichtet worden war. Insgesamt sollten Maßnahmen im Arzneibereich besser abgestimmt und ein Gesamtpaket inklusive möglicher Änderung der Arzneimittelpreisverordnung auf den Weg gebracht werden. Isolierte Kostendämpfung bei den Arzneikosten helfe nicht weiter, nötig seien stattdessen neue Strukturen der GKV, beispielsweise mit privaten Versicherungselementen als Sparanreize für die Versicherten.

Kastentext: Angaben des BAH

Nach Berechnungen des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH) beläuft sich wegen der Preissenkungen durch die Unternehmen der jährliche Einspareffekt durch aut idem für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf rund 165 Millionen Euro. Davon entfielen 80 Millionen Euro auf Preissenkungen für aut-idem-Arzneimittel aus der Tranche vom 1. Oktober 2002. Zum 1. Juli 2002 hatten die Krankenkassen die Preislinie für das untere Preisdrittel bekannt gemacht, wodurch Einsparungen für die GKV von 81 Millionen Euro erzielt wurden. Durch den Kellertreppeneffekt, worunter das quartalsmäßige Absenken der Preise durch die Firmen zu verstehen ist, welche ihre Präparate im unteren Preisdrittel halten wollen, habe sich die Entlastung für die Kassen bei den aut-idem-Medikamenten, für die bereits zum 1. Juli 2002 eine Preislinie galt, zum 1. Oktober um rund zehn Millionen Euro erhöht. Da die geänderte aut idem-Regelung noch nicht im gesamten Jahr gilt, werden in 2002 laut BAH für die GKV 65 Millionen Euro an Einsparungen eingespielt.

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