Kommentar

Patientencharta: Patienten sollen ihre Rechte kennen

Berlin (ks) Die von der Bundesregierung eingesetzte "Arbeitsgruppe Patientencharta" hat am 16. Oktober der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und der scheidenden Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin die Charta der "Patientenrechte in Deutschland" übergeben. Patienten finden hierin einen umfassenden Überblick zu ihren Rechten und deren Durchsetzungsmöglichkeiten.

Die Charta beschreibt in verständlicher Sprache die Rechte der Patienten auf Beratung, ärztliche Versorgung, Information und Aufklärung. Sie soll so das geltende Medizinrecht transparenter machen und den Patienten erleichtern, ihre Rechte geltend zu machen. Vertreter der Patienten, Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen, Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen und Verbraucherzentralen, sowie der Gesundheits- und Justizministerien der Länder haben das Dokument gemeinsam erarbeitet.

Schmidt sieht durch die Patientencharta die Rechte und Intereressen der Patienten entscheidend gestärkt: "Wer bei einer ambulanten Behandlung oder bei einer Krankenhauseinweisung über seine Rechte informiert wird, kann auf dieser Grundlage aktiv zum Gelingen seiner Behandlung beitragen". Auch für Däubler-Gmelin ist die Charta ein wichtiger Schritt zu besserer Information, zu Vertrauen und Patientenschutz: "Wer seine Rechte als Patient kennt, kann sie auch nutzen."

Die Charta soll nun möglichst schnell an die Patienten gelangen. Sie soll in Arztpraxen und Krankenhäusern zur Verfügung gestellt werden. Auch die Bundesregierung will für eine große Verbreitung sorgen.

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