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- DAZ 11/2002
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DAZ aktuell
Cannabis-Abgabe: Keine Joints aus der Apotheke
Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK) lehnt in einer Stellungnahme dazu den Vorschlag der Gewerkschaft der Polizei ab, die Abgabe von Cannabis als Genussmittel in Apotheken abzugeben. Als Arzneimittel hingegen sei der Vertriebsweg Apotheke durchaus denkbar, ja verpflichtend, so Kammerpräsidentin Karin Wahl.
"Apotheker sind die Spezialisten für alle Fragen rund um das Arzneimittel, aber kein Tabak- oder Getränkeladen, in denen es Genussmittel zu kaufen gibt", betonte Wahl. Die grundsätzliche Frage sei: Braucht unsere Gesellschaft eine weitere Genussdroge zur Problembewältigung? Eine Entkriminalisierung insbesondere der Jugendlichen, ein "weg" von den Dealern, sei anstrebenswert. Dies sei aber nur möglich, indem für Cannabis analog zu Alkohol und Tabak eine freie Verfügbarkeit ermöglicht werde.
Eine Apotheken- oder Verschreibungspflicht als Kontrolle treibe die Jugendlichen automatisch wieder in die Hände von Dealern. Aus diesem Grund sei auch ein mögliches Abgabemodell Apotheke vom Ansatz her falsch.
Das Gefährdungspotenzial von Cannabis für den Erwachsenen sei vergleichbar mit Alkohol und Tabak. Bei Jugendlichen sei aber ein verstärktes Abgleiten in die Gleichgültigkeit möglich, was dann zur verzögerten Persönlichkeitsentwicklung führen kann. Bei regelmäßig andauerndem Gebrauch treten als unerwünschte Wirkungen auf: psychotrope Störungen (Psychosen, Depressionen, Konzentrationsbeeinträchtigung, Gedächtnisstörungen) und bronchiale Beschwerden.
Der Vizepräsident der Gewerkschaft der Polizei(GdP), Bernhard Witthaut, hatte gegenüber dem Magazin "Focus" gefordert, eine festgesetzte Menge Cannabis zum Eigenbedarf solle straffrei bleiben. Den Konsumenten müsse ein legaler Zugang ermöglicht werden, damit kriminelle Händlerstrukturen zerschlagen werden. Die Abgabe von Cannabis zum Eigenbedarf könnte über die Apotheken abgegeben werden.
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