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DAZ aktuell
ABDA stellt Positionspapier vor: Zukünftige Gestaltung der Arzneimittelversorgu
Friese stellte die Grundzüge des 46-Seiten starken Positionspapiers mit dem Titel "Zukünftige Gestaltung der Arzneimittelversorgung" am 18. März in Berlin vor. Die hierin enthaltenen Vorschläge zielen auf eine Verbesserung der Sicherheit und Qualität der Arzneimittelversorgung und die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen ab. Zudem betreffen sie die Preisbildung für Arzneimittel.
Ausgangslage
Ausgangspunkt der Vorschläge ist zunächst die Feststellung, dass die Finanzmisere der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht allein auf vermehrte Ausgaben für Arzneimittel zurückzuführen sei. Zwar stiegen diese von 16,64 Mrd. Euro im Jahr 1992 auf 19,3 Mrd. Euro im Jahr 2000 an (Steigerung: 16 Prozent). Im Verhältnis zu den GKV-Gesamtausgaben, die sich von 1992 bis 2000 um 24 Prozent erhöht hätten, sei diese Steigerung jedoch unterproportional. Der Kostenanstieg bei der Arzneimittelversorgung sei zudem eindeutig durch den Struktureffekt zu erklären, der die rückläufigen Mengen- und Preiseffekte deutlich überkompensiere. Der Vertriebsweg "öffentliche Apotheke" habe zudem nur einen geringen Anteil am Ausgabenanstieg: Während sich der Durchschnittspreis einer GKV-Verordnung von 16,12 Euro im Jahr 1992 auf 25,88 Euro im Jahr 2000 erhöht habe, steigerte sich der darin erhaltene Apothekenrohertrag in diesem Zeitraum nur von 3,85 Euro auf 4,87 Euro.
Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung
Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung haben für die ABDA höchste Priorität. Es müsse den GKV-Versicherten uneingeschränkt möglich sein, eine adäquate Arzneimittelversorgung zu erhalten und am Arzneimittelfortschritt teilzuhaben, heißt es im Positionspapier.
Dabei unterstütze die ABDA alle Maßnahmen, die zu einem rationalen und ökonomischen Medikamentenspektrum führen. So sei etwa die Unterscheidung zwischen "echten" und "unechten" Innovationen legitim – allerdings dürften Schrittinnovationen hierbei nicht pauschal diffamiert werden. Zudem müsse schnellstmöglich die Negativliste erweitert und aktualisiert werden. Die Einführung einer Positivliste führt nach Auffassung der ABDA hingegen nicht zu Einsparungen. Weiterhin seien Fragen des Einsatzes von "Life style drugs" zu klären. Auch Einsparungen im Bereich der Festbetragsarzneimittel verschließt sich die ABDA nicht.
Medikamentenverfügbarkeit
Hinsichtlich der Verfügbarkeit von Arzneimitteln für die Patienten verweist das Positionspapier auf die durchgängige Erreichbarkeit der öffentlichen Apotheken, die durch Nacht- und Notdienste sichergestellt ist. Auch die Arzneimittelabgabe bis ans häusliche Krankenbett sei in jedem erforderlichen Fall gewährleistet.
Im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung moderner Kommunikationsmedien spricht sich die ABDA jedoch dafür aus, die Apothekenbetriebsordnung dahingehend zu erweitern, dass der Zustelldienst nur mit pharmazeutischen Personal der Apotheke durchgeführt werden darf. Verbesserungen für die sofortige Rezeptbelieferung ergeben sich zudem durch die neue Aut-idem-Regelung.
Dabei übt die ABDA jedoch Kritik an Details der gesetzlichen Regelung. Statt der vorgesehenen Auswahl aus dem unteren Preisdrittel bzw. den fünf günstigsten Präparaten einer Gruppe, regt sie eine sog. Preisindexauswahl an. Dabei würde für jede Auswahlgruppe das billigste Arzneimittel den Index "0" erhalten, das teuerste den Index "100". Für die Auswahl durch den Apotheker könnte dann ein "Zielindex" vorgegeben werden, der im Durchschnitt – jedoch nicht im Einzelfall – zu erreichen ist. Hierdurch könnten strategische Preisanpassungen der Hersteller und faktische Ausschlüsse bestimmter Medikamente vermieden werden.
Verbesserung der Anwendungsqualität von Arzneimitteln
Obwohl die Arzneimitteltherapie die häufigste Therapieform bei Erkrankungen ist, sind der ABDA zufolge auch hier Verbesserungen nötig. Dabei biete sich zunächst der Arzt als Ansatzpunkt an: Die ABDA fordert eine Neufassung der Arzneimittelrichtlinien, die den Ärzten auf evidenzbasierter Grundlage Entscheidungshilfen zur Arzneimitteltherapie geben.
Ebenso müsse am Patient selbst angesetzt werden: Medikamente werden in 50 Prozent der Fälle fehlerhaft angewendet. Mit einer verstärkten Nutzung der pharmazeutischen Kompetenz könne die Compliance der Patienten deutlich erhöht werden. Die ABDA fordert daher den konsequenten Einsatz der pharmazeutischen Betreuung, insbesondere auch durch die Einbeziehung der Apotheker in die Disease-Management-Programme der Krankenkassen. Weiterer Ansatzpunkt sei die Telematik im Gesundheitswesen: Mit der Einführung eines elektronischen Arzneimittelpasses könnte die Patientencompliance ebenfalls verbessert werden. Zudem könne hierdurch – trotz hoher Startinvestitionen – mit einem jährlichen Einsparvolumen von fast 500 Mio. Euro gerechnet werden.
Strukturen der Arzneimittelversorgung und Preisbildung
Weiterhin nimmt sich das Positionspapier der Struktur der Arzneimittelversorgung an. Die vielfältigen Änderungsvorschläge seien stets daran zu messen, ob sie gegenüber dem Status quo eine ökonomisch günstigere und/oder qualitativ bessere Arzneimittelversorgung verlässlich erreichen können. Dabei seien zwei zentrale pharmapolitische Steuerungszielgrößen zu beachten: Die Änderungen müssen zum einen geeignet sein, die Strukturkomponente bei den Arzneimittelausgaben besser beherrschbar zu machen. Zum anderen müssen sie zu einer Verbesserung der Patientencompliance führen.
Diese Erfordernisse erfüllen der ABDA zufolge weder die Erlaubnis des Versandhandels, noch die generelle Öffnung von Krankenhausapotheken, die Freigabe der Endverbraucherpreise für rezeptfreie Arzneimittel oder das ärztliche Dispensierrecht.
Daher hat die ABDA zu diesen gängigen Forderungen Alternativkonzepte erarbeitetet. Nach ihrer Vorstellung kann die derzeitige ambulante Arzneimittelversorgung zu einem ganzheitlichen, pharmazeutischen Versorgungskonzept weiterentwickelt werden. Dazu gehöre auch eine "verlängerte" bedarfsgerechte Beratung und Betreuung bis zur Wohnung oder dem Krankenbett des Patienten.
Alternativ zum Arzneimittelversand bietet die ABDA an, die bestehende Botendienstregelung zu ergänzen. Bei einer Bestellung per Internet, Telefon oder Fax, wie sie derzeit durch die Internetplattformen aponet.de oder apotheken.de geboten wird, soll eine Zustellung durch pharmazeutisches Personal der Apotheke möglich werden. Flankierend dazu wird eine Verankerung der pharmazeutischen Betreuung als Basisbetreuung in der Apothekenbetriebsordnung gefordert.
Auch gegen das Kostenargument der Versandhandelsbefürworter geht die ABDA an: Durch eine "Drehung" der Arzneimittelpreisverordnung könnten erhebliche Einsparungen erreicht werden. Die Absenkung der Vertriebsmargen im oberen Bereich und die kompensierende Anhebung im unteren Preisbereich könne die Kostenträger bereits im Startjahr um 350 bis 450 Mio. Euro entlasten. In der Folge seien Einsparungen von jährlich 100 Mio. Euro möglich. Auch bei der Neugestaltung der Zuzahlungsregelungen will die ABDA mitarbeiten. Dabei gehe es nicht um die Erhöhung des Zuzahlungsaufkommens, sondern um die Beseitigung der bestehenden Mängel.
Erweiterung der Zuständigkeit von Krankenhausapotheken
Die strikte Trennung der Zuständigkeiten von öffentlichen Apotheken für die ambulante und Krankenhausapotheken für die stationäre Arzneimittelversorgung müsse bei der Novellierung des Apothekenrechts weiterhin Leitfigur bleiben. Dies widerspreche auch nicht dem Ziel einer stärkeren ganzheitlichen Versorgung. Die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken sei im Sinne einer "nahtlosen Staffelübergabe" zwischen stationären und ambulanten Sektor zu fördern.
Gemeinsam mit dem Verband der Krankenhausapotheker (ADKA) strebt die ABDA eine Erweiterung der Zuständigkeiten für Krankenhausapotheken wie folgt an: Krankenhausapotheken soll die Abgabe von Arzneimitteln zum ausschließlichen Zweck der Verwendung am Patienten an Klinik-Ambulanzen, ambulant behandelnde Krankenhausärzte, Polikliniken, psychiatrische Institutsambulanzen sowie im Rahmen stationsersetzender Maßnahmen erlaubt werden. Dabei besteht auch eine weitgehende Übereinstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium.
Dispensierrecht verteuert Arzneimittelversorgung
Das von den Ärzten vielfach geforderte Dispensierrecht lehnt die ABDA strikt ab. Bereits jetzt würden Ärzte über die Bereitstellung von Mustern contra legem in einem bedenklichen Ausmaß versorgt. Damit würden jedoch keine GKV-Arzneimittelausgaben vermieden, sondern im Gegenteil erst dauerhaft begründet: Die Kosten für die Ärztemuster würden durch die Einflussnahme auf das Verordnungsverhalten wieder eingespielt. Ein ärztliches Dispensierrecht würde die Ärzte noch viel stärker an der Arzneimittelabgabe, nämlich unmittelbar und materiell, interessieren. Damit würde das Ausmaß der Strukturkomponente noch verstärkt.
"Initiative Pro Apotheke"
Im Anschluss an die Vorstellung des Positionspapiers kündigte Friese die in Vorbereitung befindliche Informationskampagne "Initiative Pro Apotheke" an. Mit dieser Aktion sollen der Bevölkerung die negativen Folgen der Zulassung eines Arzneimittelversandhandels und Kettenapotheken vor Augen geführt werden: "Es geht um die Zerstörung des Systems der bedarfsgerechten, wohnortnahen Arzneimittelversorgung – koste es was es wolle", warnte Friese. Die Details der Kampagne wird die ABDA im kommenden Monat vorstellen. Das komplette Positionspapier "Zukünftige Gestaltung der Arzneimittelversorgung" finden Sie im Internet unter www.abda.de.
Mit einem frisch vorgelegten "Positionspapier der deutschen Apothekerinnen und Apotheker" will sich die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) ihrer politischen Verantwortung stellen: Neben der qualitativen Sicherstellung der Arzneimittelversorgung will die ABDA auch die Finanzierbarkeit des Arzneimittelfortschritts ermöglichen. Dem Arzneimittelversandhandel wird dabei wiederum eine klare Absage erteilt. ABDA-Präsident Hans-Günter Friese kündigte zudem die "Initiative Pro Apotheke" an, mit der die Bevölkerung umfassend über die Gefahren des Versands informiert werden soll.
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