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BVA-Info
Petition gegen DDR-Zusatzrenten abgelehnt
Der Gesetzgeber wird also keine Neuregelung vornehmen. In der Praxis bedeutet das: Die besonderen Steigerungssätze von 1,5 Prozent, die im Sonderversorgungssystem der DDR u. a. für Angestellte in Apotheken vorgesehen waren, werden bei einem Rentenbeginn nach dem 31. Dezember 1996 nicht übernommen.
BVA unterstützt Klage
Dies ist eine Ungerechtigkeit, so die Auffassung des BVA. Deshalb hat er bereits parallel zum nunmehr negativ beschiedenen Petitionsverfahren die Klage eines Mitgliedes vor Gericht unterstützt.
Das Verfahren befindet sich zur Zeit in der zweiten Instanz. "Im Sinne der Betroffenen ist zu wünschen, dass nun die Judikative für die nötige Renten-Gerechtigkeit sorgt", so die BVA-Vorsitzende Monika Oppenkowski.
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