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Ersatzkassenverbände: Mit Strukturreformen zu mehr Qualität
Den von vielen Seiten geforderten "grundlegenden Systemwechsel" im Gesundheitswesen halten die Ersatzkassen jedoch für den falschen Weg. An den Strukturprinzipien Solidarität, Sachleistung, Selbstverwaltung und Pluralität wollen sie nicht rütteln, insbesondere nicht am einheitlichen Leistungskatalog.
"Weiterentwicklung der solidarischen Wettbewerbsordnung" lautet daher das übergeordnete Programmziel der Ersatzkassen. Grund- und Wahlleistungsmodellen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erteilen sie eine klare Absage: Wenn Gesunde Leistungen abwählten, blieben die Ausgaben für Kranke konstant – es fehle dann aber eine wesentliche Finanzierungsgrundlage. Die Folge, so Mönig-Raane, seien höhere Beiträge für alle.
Keine Alternative zur Selbstverwaltung
Um die bestehende Unter-, Über- und Fehlversorgung abzubauen, fordern die Kassen mehr Transparenz, eine bessere Verzahnung ambulanter und stationärer Versorgung, sowie die Förderung von Prävention, Rehabilitation und evidenzbasierter Medizin. Weiterhin sollen die Kassen die Möglichkeit bekommen, flexiblere Verträge und Vergütungsvereinbarungen mit den Leistungserbringern abzuschließen. Mönig-Raane verteidigte zudem die vielfach angegriffene Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen: Nicht die Selbstverwaltung, sondern die bestehenden Rahmenbedingungen führten zu Blockaden und erschwerten das Handeln.
Beispiel: die Arzneimittelrichtlinien und Arzneimittelfestbeträge. "Ärzte und Krankenkassen haben ihre Hausaugaben gemacht, aber die Pharmaindustrie blockiert die Umsetzung dieser wichtigen Steuerungsinstrumente durch Klagen" ließ die VdAK-Vorsitzende verlauten. Überdies sei auch keine Alternative zur Selbstverwaltung in Sicht.
Für Arzneimittelversandhandel
Die Ersatzkassen fordern zudem eine verbesserte Qualität und mehr Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung. Dazu soll der Versandhandel erlaubt und das Fremd- und Mehrbesitzverbot für Apotheker aufgehoben werden. Auch sollen sich Krankenhausapotheken weiter für ambulante Krankenhauspatienten öffnen dürfen. Gefordert wird zudem eine Änderung der Preisspannenverordnung, um Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen. (Natural-)Rabatte sollen nicht den Apotheken sondern den Verbrauchern zugute kommen. Auf dem Reformplan von VdAK und AEV stehen zudem die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Medikamente, eine Neuregelung der Zuzahlungsregelung und die rasche Einführung des elektronischen Rezepts. Auch die Positivliste soll kommen – wenngleich sich die Kassen darüber im Klaren sind, dass diese keine Einsparungen verspricht. Sie hoffen jedoch, mithilfe der Positivliste die Qualität und Transparenz in der Arzneimittelversorgung erhöhen zu können.
Aufhebung der Versicherungspflichtgrenze
Um die Einnahmebasis der GKV zu stärken, müsse die Politik der Verschiebebahnhöfe beendet werden, erklärte Mönig-Raane: Zur Schonung anderer Haushalte seien der GKV seit 1995 rund 30 Milliarden Euro entzogen worden. Zudem wollen die Ersatzkassen versicherungsfremde Leistungen – z. B. Mutterschaftsgeld oder Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes – künftig aus Steuermitteln finanziert sehen. Um die "Belastungsgerechtigkeit zu erhöhen" und die "Solidarität zu stärken" fordern die Verbände weiterhin, die Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer gänzlich aufzuheben. Die Beitragsbemessungsgrenze soll jedoch beibehalten werden. Auch von einer Ausweitung der Beitragspflicht auf Nebeneinkünfte wie Mieten oder Zinsen halten die Ersatzkassen nichts, da dies dem paritätischen Finanzierungsprinzip zuwider laufe.
Der Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) und der Arbeiter-Ersatzkassen-Verband (AEV) haben einen gemeinsamen Forderungskatalog zu Strukturreformen im Gesundheitswesen vorgelegt. Statt Reformüberlegungen einseitig auf Kostendämpfung auszurichten, müssten Qualitätsaspekte in den Mittelpunkt gestellt werden.
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