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Pharmazeutisches Recht
Änderung des Medizinproduktegesetzes
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Medizinproduktegesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3586) ist wie folgt zu berichtigen:
1. In Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe c sind die Wörter "sowie den Anhängen II, IV, VI und VII der Richtlinie 98/79/EG" durch die Wörter "sowie den Anhängen III, IV, VI und VII der Richtlinie 98/79/EG" zu ersetzen.
2. In Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb ist die Angabe "§ 26 Abs. 2 Satz 2" durch die Angabe "§ 26 Abs. 2 Satz 3" zu ersetzen.
3. Artikel 1 Nr. 31 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc muss wie folgt lauten: "In dem neuen Satz 3 werden die Wörter "Übermittlung dieser Informationen an" durch die Wörter "Bereitstellung dieser Informationen für" und die Angabe "Absatz 4" durch die Angabe "§ 37 Abs. 8" ersetzt.
4. In Artikel 1 Nr. 39 sind nach der Angabe "§ 42" die Wörter "in seinem Absatz 1 wird die Angabe "§ 44" durch die Angabe "§ 41" ersetzt" einzufügen.
Bonn, den 23. Mai 2002
Bundesministerium für Gesundheit Im Auftrag Will
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