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Entschließung des Bundesrats: Länder fordern schnellere Arzneimittelzulassung
Der Bundesrat folgte damit einem Antrag des Landes Hessen, das beanstandet hatte, die Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolge nicht zügig genug. Das im Arzneimittelgesetz vorgeschriebene Zulassungsverfahren solle zwar im Interesse des gesundheitlichen Verbraucherschutzes die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Arzneimittels gewährleisten; gleichwohl spiele seine Dauer eine wichtige Rolle bei der Standortentscheidung pharmazeutischer Unternehmen.
Die Länderkammer forderte die Bundesregierung daher in ihrer Entschließung auf, den Wirtschaftsstandort Deutschland durch eine effektiv arbeitende Zulassungsbehörde zu stärken und dafür zu sorgen, dass Arzneimittelzulassungen künftig zügiger erteilt werden können. Zudem solle die Bundesregierung dafür sorgen, die noch immer unbefriedigende Situation bei der Nachzulassung von Arzneimitteln – vornehmlich aus den neuen Ländern – zu beseitigen und die Nachzulassungsverfahren nunmehr tatsächlich zum Abschluss zu bringen.
Der Bundesrat erneuerte darüber hinaus seine Kritik gegenüber einem auf EU-Ebene geplanten zentralen Zulassungsverfahren für alle Medikamente mit neuen Wirkstoffen. Diese Ausweitung würde vor allem kleine und mittlere Unternehmen belasten. Bundesrat und Bundestag seien sich einig, dass eine Ausdehnung des zentralen europäischen Zulassungsverfahrens abzulehnen sei.
Mehr als die Hälfte der gesetzlich krankenversicherten Bürger halten die Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland für verbesserungsbedürftig. Auch 46 Prozent der Ärzte sind der Meinung, dass die Qualität der Behandlungen nicht dem neuesten medizinischen Standard entspricht. Diese und andere ernüchternden Erkenntnisse brachte eine Bevölkerungs- und Ärztebefragung der Bertelsmann Stiftung hervor, deren erste Ergebnisse am 11. Juli veröffentlicht wurden.
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