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Schmidt für Aut idem
Schmidt sieht in der Aut-idem-Neuregelung "strukturverändernde Maßnahmen, die zu dauerhaften Einsparungen führen werden." Sie erinnerte in dem Interview an den Werdegang ihres Sparpakets, in dem sie zunächst einen Preisabschlag der Pharmaindustrie vorgesehen habe. Die Hersteller hätten jedoch jeglichen Handlungsbedarf verneint, woraufhin sie mit den Regierungsfraktionen von SPD und Grünen ihren Gesetzentwurf auf den Weg gebracht habe, mit dem Hinweis, dass über die Form des Solidarbeitrags der Industrie gesprochen werden könne.
Bereits hier hat die Ministerin ihren eigenen Angaben zufolge deutlich gemacht, dass aut idem nicht zur Disposition stehe. Am Ende der Debatte seien die bekannten Absprachen unter Einschaltung des Bundeskanzleramts getroffen worden.
Dem geplanten Sparpaket (Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz) zufolge müssen die Apotheken – wenn dies so verabschiedet wird – künftig ein preisgünstiges Arzneimittel in den Fällen abgeben, in denen der Arzt den Wirkstoff aufschrieb und aut idem nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat und nicht bereits selbst ein preisgünstiges Medikament verordnete. Pharmazeuten sollen nur dann ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben, das mit dem verordneten identisch ist von der Wirkstärke und Packungsgröße her, für die gleiche Indikation zugelassen ist und die gleiche oder austauschbare Darreichungsform besitzt. Für die Preisgünstigkeit gibt es eine genaue Vorgabe (die "Drittellösung", siehe DAZ 49).
Schmidt antwortete darüber hinaus zu den Entwicklungen im Arzneimittelbereich, zur Zeit fehlten Instrumente, um zu bewerten, ob bei innovativen Arzneimitteln der erhöhte therapeutische Nutzen eines Präparats im Verhältnis zum Preis stehe. Gleichzeitig fehlten Analysen, inwieweit sich Einsparungen in den Krankenhäusern auf die Arzneimittelausgaben in der ambulanten Versorgung auswirkten. Das müsste in den Regionen geprüft werden, sagte die Ministerin.
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