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Pharmazeutisches Recht
Nordrhein-Westfalen: Änderung der Gebührenordnung
Artikel I
Die Gebührenordnung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe vom 7. Dezember 1994 (MBl. NRW. 1995 S. 312/SMBl. NRW. 21210) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Nr. 1 wird der Betrag "DM 300,-" ersetzt durch den Betrag "Euro 150,-". 2. In § 1 Nr. 2 wird der Betrag "DM 50,-" ersetzt durch den Betrag "Euro 25,-". 3. In § 1 Nr. 3 wird der Betrag "DM 150,-" ersetzt durch den Betrag "Euro 75,-". 4. In § 1 Nr. 4 wird der Betrag "DM 50,-" ersetzt durch den Betrag "Euro 25,-". 5. In § 1 Nr. 5 wird der Betrag "DM 100,-" durch den Betrag "Euro 50,-". 6. In § 1 Nr. 6 wird der Betrag "DM 50,-" ersetzt durch den Betrag "Euro 25,-". 7. In § 1 Nr. 7 wird der Betrag "DM 120,-" ersetzt durch den Betrag "Euro 60,-".
Artikel II
Diese Änderung der Beitragsordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
Genehmigt: Düsseldorf, den 10. Dezember 2001 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen III B 3-0810.94 Im Auftrag, Godry
Ausgefertigt: Münster, den 26. November 2001 Apothekerkammer Westfalen-Lippe Hans-Günter Friese, Präsident der Apothekerkammer Westfalen-Lippe
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