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Pharmazeutisches Recht
Hessen: Haushalts- und Kassenordnung des Versorgungswerks
beschlossen von der Delegiertenversammlung am 24. November 1994, veröffentlicht in der PZ Nr. 4/1995, S. 361 f., zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 21. November 2001.
Die Haushalts- und Kassenordnung des Versorgungswerks der Landesapothekerkammer Hessen wird wie folgt geändert: In § 2 Abs. 3 S. 3 werden die Worte "DM 10 000.-" durch " Euro 5000.-" ersetzt. In § 2 Abs. 3 S. 5 werden die Worte "DM 5000.-" durch " Euro 2500.-" ersetzt. In § 3 Abs. 4 S. 1 werden die Worte "DM 5000.-" durch " Euro 2500.-" ersetzt.
Ausgefertigt: Frankfurt am Main, den 20. Dezember 2001 Landesapothekerkammer Hessen K.d.ö.R. gez. Dr. Gabriele Bojunga, Präsidentin
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