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Pharmazeutisches Recht
Hessen: Berichtigung zur Geschäftsordnung
In § 20 Abs. 1 Buchstabe b) werden die Worte "DM 125,-" durch "Euro 90,-" und "DM 250,-" durch "Euro 175,-" ersetzt.
Frankfurt am Main, den 20. Dezember 2001 Landesapothekerkammer Hessen K.d.ö.R. gez. Dr. Gabriele Bojunga, Präsidentin
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