- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 3/2002
- Hessen: Berufsordnung
Pharmazeutisches Recht
Hessen: Berufsordnung
vom 16. September 1993 (PZ Nr. 42/1993, S. 3420 ff.), genehmigt durch Erlass des Hessischen Ministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit vom 7. Oktober 1993, zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 21.11.2001, zuletzt genehmigt vom Hessischen Sozialministerium am 3.12.2001. § 12 Nr. 7 der Berufsordnung der Landesapothekerkammer wird dergestalt geändert, dass der Teilsatz "..., insbesondere das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung" gestrichen wird und wie folgt lautet: 7. Zuwendungen und Geschenke, insbesondere an Kunden/innen, Angehörige anderer Heilberufe oder nicht ärztlicher Heilberufe, Kostenträger, Kurheime, Altenheime, Krankenanstalten und ähnliche Einrichtungen sowie deren Leiter/innen und Mitarbeiter/innen soweit damit gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen wird; Die Änderung tritt mit Bekanntgabe in Kraft.
Ausgefertigt: Frankfurt am Main, den 11. Dezember 2001 Landesapothekerkammer Hessen K. d. ö. R.gez. Dr. Gabriele Bojunga, Präsidentin
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.