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Pharmazeutisches Recht
Festbeträge für ACE-Hemmer
Vom 24. Juli 2002 (aus BAnz. Nr. 138 vom 27. Juli 2002, Seite 17 640)
Das Bundesministerium für Gesundheit beabsichtigt, auf der Grundlage einer Verordnung gemäß § 35 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch die Festbetragsgruppe der ACE-Hemmer und die Festbetragsgruppe der Kombinationen von Hydrochlorothiazid mit ACE-Hemmern neu zu bestimmen und hierfür jeweils einen Festbetrag festzusetzen.
Der Entwurf einer entsprechenden Verordnung zur Neubestimmung von Arzneimittel-Festbetragsgruppen (Festbetragsgruppen-Neubestimmungsverordnung – FGNVO) einschließlich Begründung, Vorblatt und weiterer Serviceunterlagen wird im Rahmen der nach der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehenen Anhörung u. a. dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, dem Bundesverband der Arzneimittelhersteller, dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller, dem Deutschen Generikaverband und dem Bundesverband der Arzneimittelimporteure zur Stellungnahme zugeleitet.
Arzneimittelhersteller, die keinem der oben genannten Verbände angehören, können diese Unterlagen beim Bundesministerium für Gesundheit anfordern. Stellungnahmen dazu sind spätestens bis zum 6. September 2002 schriftlich an das Bundesministerium für Gesundheit, 53108 Bonn, zu richten.ū
Bonn, den 24. Juli 2002
Bundesministerium für Gesundheit im Auftrag, Dr. Pabel
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