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Versicherungspflichtgrenze: Private Kassen drohen Schmidt mit Klagen
Im Bundesgesundheitsministerium denkt man schon seit einigen Monaten über eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze nach. Ministerin Schmidt will auf diese Weise Beitragszahler in die Solidargemeinschaft der Gesetzlichen Krankenversicherung zurückholen und dieser so zu mehr Finanzstärke verhelfen. Im Gespräch ist, die bisherige Versicherungspflichtgrenze von 3375 auf 4500 Euro monatlich anzuheben.
Der Vorsitzende des PKV-Verbandes Peter Greisler sieht durch dieses Vorhaben den Kranken- und Pflegeversicherungsschutzes von fast 7,6 Millionen Privatversicherten nachhaltig gefährdet. Auch die PKV lebe vom Ausgleich zwischen guten und schlechten Risiken, so Greisler. Da viele Versicherungsnehmer erst im höheren Alter die Einkommensgrenze von 4500 Euro erreichen würden, die PKV-Beiträge jedoch im jüngeren Alter niedriger sind, würde der Wechsel für viele uninteressant werden. Zudem würde den rund 2,8 Millionen Arbeitnehmern, die heute noch freiwillig gesetzlich versichert sind, die Wechselmöglichkeit genommen werden. Greisler ist zudem der Überzeugung, dass eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze die Finanzprobleme der GKV nicht lösen könne. So drohten der GKV unkontrollierte Wanderbewegungen, wenn gerade leistungsaufwendige Versicherte aus der PKV zurückkämen. Zudem würde eine Schwächung der PKV dem deutschen Gesundheitssystem rund fünf Milliarden Euro pro Jahr entziehen. Diese könne nur der private Sektor aufbringen, der das "finanzielle Rückrat der niedergelassenen Ärzte und Krankenhäuser" sei, erklärte Greisler.
Darüber hinaus sieht PKV-Chef auch verfassungs- und europarechtliche Probleme. So greife die Erhöhung der Pflichtgrenze in die Berufsfreiheit der privaten Versicherungsunternehmen ein. Zudem würden europäische Versicherer, die in Deutschland tätig werden wollen, unverhältnismäßig eingeschränkt. Der PKV-Verband schreckt vor Klagen nicht zurück: Greisler rechnet sich sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor dem Europäischen Gerichtshof gute Chancen aus.
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