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DocMorris: Ehemaliges Vorstandsmitglied muss Ordnungsgeld zahlen
Mit Urteil vom 29. Mai 2001 wurde dem ehemaligen DocMorris-Inhaber vom Berliner Kammergericht untersagt, in Deutschland für den Bezug apothekenpflichtiger Arzneimittel im Wege des Versandhandels zu werben. Für den Fall der Zuwiderhandlung drohte das Gericht die Verhängung eines Ordnungsgeldes an.
Da auf der Homepage von DocMorris jedenfalls noch im Juni letzten Jahres Werbung für den Arzneimittelversand betrieben wurde, hat der Verband Sozialer Wettbewerb beim Landgericht beantragt, wegen dieses Verstoßes gegen das Urteil des Kammergerichts, ein Ordnungsgeld festzusetzen. Das Gericht entsprach mit seinem Urteil vom 22. Januar 2002 (Az.: 103 O 192/00) dem Antrag, obwohl der frühere DocMorris-Chef am 31. Mai 2001 als Vorstandsmitglied abberufen wurde und zu diesem Zeitpunkt weder Betreiber der Internet-Apotheke noch Inhaber der Internetdomain war. Dennoch hielten die Berliner Richter ihn für den Inhalt der Homepage verantwortlich: Jedenfalls im November 2001 war der Apotheker noch administrativer Ansprechpartner von DocMorris und damit berechtigt und verpflichtet, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden. Er hatte daher als Bevollmächtigter die rechtliche Möglichkeit, den Inhalt des Internetauftritts zu bestimmen.
Nachdem das Kammergericht ihn zur Unterlassung seiner Werbeaktivitäten verurteilt hatte, hätte er den Inhalt der Homepage ändern müssen oder seine Stellung als administrativer Ansprechpartner aufgeben müssen. Da beides nicht geschah, sah das Gericht die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Ordnungsgeldes für gegeben an. Obwohl es sich um den ersten Verstoß gegen den Unterlassungstitel des Kammergerichts handelt, wurde ein relativ hohes Ordnungsgeld von 50 000 Euro bestimmt.
Das Landgericht hat sich bei seiner Entscheidung davon leiten lassen, dass in der Fortsetzung des Versandes von Arzneimitteln und der Werbung hierfür erhebliche Risiken für die Bezieher liegen.
Das Landgericht Berlin hat gegen Jack Waterval, ehemaliges Mitglied im Vorstand der holländischen Internet-Apotheke DocMorris, ein Ordnungsgeld in Höhe von 50 000 Euro festgesetzt. Grund: Unter Verstoß gegen ein Urteil des Kammergerichts Berlin hatte DocMorris auf seiner Homepage weiterhin für den Bezug von Arzneimitteln per Versand in Deutschland geworben.
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