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Pharmazeutisches Recht
Hamburg: Satzungsänderungen der Apothekerkammer
Aufgrund der §§ 4, 7 bis 12, 14, 15 und 20 des Hamburgischen Apothekergesetzes vom 23. September 1986 (HmbGVBl. S. 282), zuletzt geändert am 11. November 1998 (HmbGVBl. S. 238) hat die Kammerversammlung der Apothekerkammer Hamburg am 20. November 2001 nachstehende von der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales genehmigte Satzung beschlossen:
Artikel 1: Änderung der Beitrags- und Leistungsordnung der Familien- und Gehaltsausgleichskasse der Apothekerkammer Hamburg
Die Beitrags- und Leistungsordnung der Familien- und Gehaltsausgleichskasse der Apothekerkammer Hamburg vom 24. November 1998 (Amtlicher Anzeiger, S. 318) wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe "1,5 Mio. DM" ersetzt durch die Angabe "Euro 800 000,00". 2. In § 5 Absatz 1 wird die Angabe "375,00 DM" ersetzt durch die Angabe "Euro 192,00". 3. In § 5 Absatz 3 wird die Angabe "1000,00 DM" ersetzt durch die Angabe "Euro 500,00". 4. In § 6 Absatz 1 Buchstabe a) wird ersetzt die Angabe "180,00 DM" durch die Angabe "Euro 92,00", die Angabe "360,00 DM" durch die Angabe "Euro 184,00", die Angabe "540,00 DM" durch die Angabe "Euro 276,00". 5. In § 6 Absatz 1 Buchstabe b) wird ersetzt die Angabe "180,00 DM" durch die Angabe "Euro 92,00", die Angabe "360,00 DM" durch die Angabe "Euro 184,00". 6. In § 6 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 wird die Angabe "1000,00 DM" jeweils ersetzt durch die Angabe "Euro 500,00".
Artikel 2: Änderung der Berufsordnung der Apothekerkammer Hamburg
Die Berufsordnung der Apothekerkammer Hamburg vom 21. August 1990 (Amtlicher Anzeiger, S. 205), zuletzt geändert am 18. November 1997 (Amtlicher Anzeiger, S. 531), wird wie folgt geändert: In § 8 wird die Angabe "2 000 000,– DM" ersetzt durch die Angabe "Euro 2 000 000,00".
Artikel 3: Änderung der Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Hamburg
Die Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Hamburg vom 30. November 1992 (Amtlicher Anzeiger, S. 978), zuletzt geändert am 16. November 1999 (Amtlicher Anzeiger, S. 547) wird wie folgt geändert: In Anlage 2 – Gebühren für die Anerkennungsverfahren nach den §§ 9 und 12 – wird ersetzt 1. In Ziffer 1 die Angabe "300,00 DM" durch die Angabe "Euro 150,00". 2. In Ziffer 2 a) die Angabe "100,00 DM" durch die Angabe "Euro 50,00". 3. In Ziffer 2 b) die Angabe "50,00 DM" durch die Angabe "Euro 25,00".
Artikel 4: In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
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