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- AZ 21/2003
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Kommentar
Verraten
Der vorliegende Arbeitsentwurf des Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetzes (GMG) gibt klar die Richtung vor, was die Regierung möchte: einen Systemwechsel, auch bei den Apotheken. Dazu gehört u. a. die Zulassung des Arzneimittel-Versandhandels an den Endverbraucher. Erinnern Sie sich noch an den Runden Tisch, den Ulla Schmidt einberufen hatte? Damals wollte sie den Apotheken den Versandhandel schmackhaft machen, indem sie sich dafür aussprach, Versandhandel nur zuzulassen, wenn eine Versandapotheke exakt die gleichen Bedingungen erfüllt wie eine Präsenzapotheke.
Der Arbeitsentwurf zeigt, wohin die Überlegungen tatsächlich gehen: Zwar soll es keine reinen Internetapotheken geben, nur bestehende Apotheken sollen versenden dürfen. Zudem müssen sie auch einige Auflagen erfüllen wie qualifizierte Beratung, Lieferung innerhalb von zwei Arbeitstagen, kostenlose Zweitzustellung, Abschließen einer Transportversicherung und Aufbau eines Tracking- und Tracing-Systems zur Rückverfolgung der Sendung. Außerdem muss sichergestellt sein, dass das Versenden Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels nicht beeinträchtigt und nur die Person das Arzneimittel erhält, für die es verschrieben wurde. Aber - und da werden wir ausgetrickst - die Preisbildung für Arzneimittel, die auf dem Versandweg den Patienten erreichen, soll neu geregelt werden: Krankenkassen oder ihre Verbände sollen nämlich mit Versandapotheken für per Versand zugestellte Arzneimittel Sonderpreise vereinbaren dürfen, die von der Arzneimittelpreisverordnung abweichen.
Um nicht ein Vulgo-Wort zu gebrauchen: da fühl ich mich als Apotheker verraten. Denn zusammen mit der vorgesehenen Möglichkeit, dass auch für die Abgabe von Arzneimitteln in vertraglich vereinbarten Versorgungsformen (z. B. Disease-Management-Programme, Hausarztmodelle u. ä.) Sonderpreise für die Arzneimittelversorgung vereinbart werden können, liegt es auf der Hand, dass Krankenkassen ihre Patienten in besondere Versorgungsformen und auf Versandapotheken umlenken, um niedrigere Arzneipreise zu bezahlen.
Unterschiedliche Preisbildung bei Versand- und Präsenzapotheken sind keine fairen Bedingungen! Der Offizinapotheke bleibt die Regelversorgung mit niedrigpreisigen Arzneimitteln, die Versender erhalten die fetten Rezepte. Damit ist die wohnortnahe Versorgung gestorben.
Peter Ditzel
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