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Schutz durch Verfassung: Finger weg von Versorgungswerken
Auf einer Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen, die jetzt 25 Jahre besteht, hieß es, die Versorgungswerke seien durch das Grundgesetz etwa in ihrem Recht auf Eigentum geschützt. Es sei dem Bundesgesetzgeber auch verwehrt, die als Angestellten tätigen Pharmazeuten, die ebenfalls Mitglied im Versorgungswerk sind, in eine "Volksversicherung" einzubeziehen.
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