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Bundesverfassungsgericht: Beschwerde gegen hohe Pflichtgrenze
Seit Januar 2003 können sich nur noch Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt über 45 900 Euro (3825 Euro/Monat) privat krankenversichern. Nach Ansicht des privaten Krankenversicherers verstößt das Beitragssatzsicherungsgesetz, das die höhere Grenze vorschreibt, gegen die Grundrechte Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie. Die starke Anhebung der Versicherungspflichtgrenze habe den Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit außer acht gelassen, kritisierte die DKV in Köln. Der Passauer Staatsrechtler Professor Dr. Herbert Bethge, der sie in Karlsruhe vertritt, nannte die höhere Pflichtgrenze die "Erweiterung des staatlichen Versicherungsmonopols auf Kosten der privaten Krankenversicherungen".
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