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- AZ 25/2003
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Gesundheitspolitik: Sparmaßnahmen auch im Gesundheitswesen Frankreichs
In Frankreich wird die Nützlichkeit der 4 500 erstattungspflichtigen Arzneimittel seit dem Jahre 2001 durch eine vom Gesundheitsministerium zusammengerufene Kommission aus Kardiologen, Gynäkologen, Dermatologen und Ärzten anderer Fachrichtungen in drei Klassen eingeteilt: "wichtig bis überwiegend", "mäßig bis schwach" und "unzureichend". Natürlich verbieten sich Sparmaßnahmen in der ersten Kategorie von selbst. Nun sollen zum großen Erstaunen der Fachwelt in der zweiten Gruppe durch eine generelle Absenkung der Kostenerstattungsrate von 65 % auf 35 % rund 50 Mio. Euro gespart werden. Unter diesen Beschluss vom 20. Mai fallen 616 Medikamente, davon solche, die bisher häufig verschrieben wurden: Antiemetika, Antiallergika etc.
Dieser Beschluss muss vor dem Hintergrund gesehen werden, dass paradoxerweise bis heute von den 835 Medikamenten der Gruppe "nicht nützlich" noch immer 650 von den Kassen bezahlt werden. Dieser Widerspruch scheint jetzt auch dem Gesundheitsminister Jean-Francois Mattéi aufgefallen zu sein. Jedenfalls kündigte er für den 1. Juli einen Gesetzentwurf an, durch den die Kostenerstattung von etwa hundert als "nicht nützlich" klassifizierten Medikamenten völlig unterbunden werden wird, wie aus dem Bericht in Science & Vie (No. 1029, Juni 2003) hervorgeht. Darunter fallen in Frankreich z. B. schwach dosierte (!) Antibiotikasäfte und Abführmittel. Im Juli nächsten Jahres wird das Verdikt Magnesium-Präparate und Venotonika treffen, im Juli 2005 sollen Vasodilatatoren an der Reihe sein.
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