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- AZ 28/2003
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Kommentar
Notbremse ziehen?
Die Zweifel wachsen. Ist das von der ABDA befürwortete Kombimodell, das bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die jetzige Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ersetzen soll, wirklich zu Ende gedacht? Sicher, es hat auch Vorteile: Ein Fixzuschlag je Packung, ergänzt durch einen eher marginalen prozentualen preisabhängigen Zuschlag (3%), könnte einigen üblen Geschäftemachern unter unseren Kollegen die Suppe versalzen: sie beschaffen sich - eher jenseits als am Rande der Legalität - hochpreisige und bislang ertragsstarke Arzneiverordnungen auch weit entfernter Ärzte und beliefern, "soweit die Räder rollen". Auch Arzneiversendern würde ihre Rosinenpickerei erschwert.
Aber solche Argumente dürfen nicht dazu verleiten, aus Furcht vor dem Tod Selbstmord zu begehen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU, Annette Widmann-Mauz, hat zu Recht vor möglicherweise "vergifteten Zückerchen" gewarnt. Denn noch steht in den Sternen, ob sich je eine einigermaßen angemessene Dynamisierung des Fixzuschlages erreichen lässt. Ohne diese ist es eigentlich schon fast gleichgültig, wo man jetzt aufsetzt - bei 7,30 Euro abzüglich 2 Euro Kassenrabatt (wie im GMG-Entwurf) oder bei 8,55 Euro abzüglich 1 Euro (wie von der ABDA gefordert). Nicht immer ist offensichtlich bedacht worden, dass nach den Plänen der Regierung die Großhandelsspanne so eingeschmolzen werden soll, dass zukünftig kein Spielraum mehr bleibt, Apotheken für rationelles Bestellverhalten einen Rabatt zu gewähren. Auch glühende Befürworter des Kombimodells werden da, wenn sie genau nachrechnen, auf einmal sehr kleinlaut.
Hat die ABDA wirklich gründlich gerechnet? Hat sie ihre Berechnungen mit den Marktpartnern auf rechnerische und strategische Fehler abgeklopft? Hat sie bedacht, dass die neuen Regeln ohnehin nur noch für einen Restmarkt, für die normalen "Präsenzapotheken" gelten sollen? Hat sie bedacht, dass die festen Aufschläge und Preise dort nur deshalb bleiben sollen, weil die Politik sonst überall den Kontrahierungszwang aufgeben müsste - und mit dieser Verpflichtung auch die Sicherheit, dass alle beschaffbaren Arzneimittel wenigsten in allen Präsenzapotheken auch verfügbar gemacht werden müssen?
Die krassen und selektiven Privilegierungen der Versand- und Vertragsapotheken ("Kassenapotheken") - Stichworte: Exklusive Befreiung vom Abspracheverbot, vom Kontrahierungszwang, Beschränkung auf lukrative Sortimente, Vereinbarung von Sonderpreisen - müssen weg. Für alle müssen gleiche Spielregeln gelten. Das hat die Ministerin vielfach versprochen. Sollen die Apotheker nun auch noch mit einer Änderung der AMPreisV über den Tisch gezogen werden?
Klaus G. Brauer
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