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- AZ 29/2003
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Tarifverhandlungen BVA: Angestellte bieten Notopfer ...
"Nach dem Abbruch der Tarifverhandlungen am 5. Juli haben sich die Mitglieder der Tarifkommission und der Vorstand des BVA irritiert über die ablehnende Haltung der Arbeitgeber gezeigt. Schließlich wollte der BVA lediglich von den ArbeitgeberInnen einen Inflationsausgleich, die nicht 10 % oder mehr ihres Rohertrages verloren haben; diese wären über die Härteklausel davon ausgenommen worden. Ob dies allerdings die breite Meinung der ApothekenleiterInnen ist, darf mit Fug und Recht bezweifelt werden. Zumindest in den offiziellen Verlautbarungen der ABDA und des DAV wird von teilweise erheblichen Gewinneinbußen gesprochen. Entweder entsprechen diese nicht der Wahrheit - oder aber hier wird vom BSSichG betroffenen ApothekenleiterInnen die Möglichkeit vorenthalten, die Folgen abzumildern.
Zudem haben die Angestellten in vielen Fällen die Hauptlast der Folgen des BSSichG getragen - entweder durch Kündigung oder durch Stundenreduktion. Dabei ist die Arbeit für die verbliebenen Angestellten mehr statt weniger geworden. Im übrigen sind auch die Angestellten in Apotheken bestens über die gesamtpolitische Lage informiert. Es wäre an der Zeit, wenn auch die Arbeitgeber ein wenig über den Tellerrand hinaussehen und ihre eigenen Umsatz- und Gewinnzahlen für einen Moment hintenan stellen könnten. In der derzeitigen Situation eine Härteklausel mit den Angestellten zu vereinbaren, würde berufspolitisches Augenmaß verraten und überdies einer Reihe von ApothekenleiterInnen, die durch das BSSichG sehr stark getroffen sind, das Überleben sichern."
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