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- AZ 33/2003
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ABDA-Kritik am Gesundheitskonsens: Schmidt: Apotheker sollen sich auf die Zukunf
Schmidt verteidigte die gemeinsam erarbeiteten Eckpunkte: Sie böten große Chancen für Apotheken, wenn diese konsequent hierbei mitwirkten. Die Lockerung des Mehrbesitzverbots und die Freigabe des Versandhandels unter strenger Beachtung von Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit seien wichtige Schritte zu mehr Effizienz und Wettbewerb im Gesundheitswesen. Der Verbraucher in Deutschland sei nun nicht mehr auf ausländische Arzneimittellieferanten angewiesen, wenn er über den Versandhandel oder elektronischen Handel auch apothekenpflichtige Arzneimittel erhalten wolle. Dies betreffe insbesondere chronisch Kranke, immobile Patienten, ältere Bürger, Berufstätige und Kunden mit größeren Entfernungen zur nächsten Apotheke. Schmidt sicherte zu, dass man bei den Regelungen Wert auf die Arzneimittelsicherheit und den Verbraucherschutz legen werde. Jedes notwendige Arzneimittel müsse zu jeder Zeit an jedem Ort Deutschlands zur Verfügung stehen.
Die Ministerin gab zu bedenken, dass die Apothekendichte in Deutschland im internationalen Vergleich sehr hoch sei. Damit eine leistungsfähige Apothekenstruktur für die Verbraucher erhalten bleibe, solle keineswegs dem Fremd- und Mehrbesitz Tür und Tor geöffnet werden. Damit trat Schmidt einer entsprechenden Behauptung des ABDA-Präsidenten Hans-Günter Friese entgegen. Die Ministerin forderte die ABDA auf, zu beachten, dass die gesetzliche Krankenversicherung kein Instrument der Mittelstandsförderung sei: "Statt - wie seit 20 Jahren - zu jeder Reform immer die gleiche Leier zu spielen, sollten sie besser an der vernünftigen Umsetzung zum Wohle der Patientinnen und Patienten mitwirken".
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