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Gesundheitsreform: Bundesrat stimmt zu
Das Gesetz zur Modernisierung des GKV wird somit zum 1. Januar 2004 in Kraft treten. Mit der Reform sollen die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen von heute durchschnittlich 14,4 auf 13,6 im nächsten Jahr und auf fast 12 Prozent im Jahr 2006 gesenkt werden. Bei ärztlicher Behandlung wird eine Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal fällig. Zahnersatz ist ab 2005 keine reguläre Kassenleistung mehr ist. Die Zuzahlungen der Patienten in der Apotheke werden auf mindestens fünf und höchstens zehn Euro erhöht. Der Versandhandel mit Arzneimitteln wird in Deutschland zugelassen, außerdem der Mehrbesitz bei Apotheken (maximal drei Filialen).
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