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Hamburg-Münchener: Rezeptfreie Arzneimittel nicht ausgrenzen
Die Hamburg-Münchener, eine Ersatzkasse, hatte vor kurzem mit der Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen die Rezepte ihrer 340 000 Versicherten des vierten Quartals 2002 analysiert. Ein Ergebnis macht die Kostenunterschiede von OTC und verschreibungspflichtigen Medikamenten deutlich. Denn während die Kasse für ein nicht-verschreibungspflichtiges Arzneimittel lediglich 11,75 Euro im Durchschnitt zahlte, betrugen die Kosten für ein rezeptpflichtiges Präparat 30 Euro.
Wo OTC Sinn macht
Darüber hinaus hatte die Ersatzkasse die drei umsatzstärksten Gruppen der nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel analysieren lassen, das waren magen-darmwirksame Arzneien, Antitussiva und Expektoranzien sowie Mineralstoffpräparate. In allen drei Gruppen hält die Hamburg-Münchener den völligen Ausschluss nicht-verschreibungspflichtiger Medikamente nicht für sinnvoll.
Bei den Magen-Darmmitteln, der kostenintensivsten Gruppe, wird ausgeführt, hier seien Enzympräparate zur Behandlung der exokrinen Pankreasinsuffizienz medizinisch indiziert. Für Patienten gebe es keine Alternative. Allerdings würden Enzympräparate zum Teil ungerechtfertigt gegen dyspeptische Beschwerden eingesetzt. Hier könnten die Probleme zumeist mit einer umgestellten Ernährung behoben werden, hieß es.
An zweiter Stelle des Gesamtumsatzes der nicht-verschreibungspflichtigen Medikamente lägen Antitussiva und Expektoranzien, bei denen Phytopharmaka einen Anteil von 36 Prozent erreichten. Deren Tagestherapiekosten betrugen demnach 0,56 Euro. Alternative zu Phytopharmaka, die mehrheitlich als Hauptbestandteil etherische Öle oder Efeu-Auszüge aufwiesen, seien die Wirkstoffe Acetylcystein und Ambroxol mit durchschnittlichen Tageskosten von 0,40 und 0,42 Euro und einem Anteil am Gesamtumsatz dieser Gruppe von 18 Prozent. Zwar verbessere häufig eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr die Symptome. Gleichwohl hält die Hamburg-Münchener bei schweren Erkrankungen wie Mukoviszidose oder COPD den Einsatz der mukolytischen und sekretolytischen Wirkstoffe für indiziert. Verordne der Arzt hingegen alternativ den rezeptpflichtigen Wirkstoff Carbocistein, verteure sich die Therapie angesichts der Tagestherapiekosten von 1,13 Euro erheblich.
Bei der drittgrößten Gruppe der nicht-verschreibungspflichtigen, den Mineralstoffpräparaten, wird hervorgehoben, dass etwa der normale Calciumbedarf mit der Ernährung gedeckt werden könne. Trotzdem könnten Calciumpräparate medizinisch gerechtfertigt sein und zwar bei resorptionsbedingten Mangelzuständen, der Therapie der manifesten Osteoporose und bei Schilddrüsenfunktionsstörungen, so die Hamburg-Münchener.
Bekanntlich sieht die Gesundheitsreform vor, dass die Kassen ab 2004 nicht mehr für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel zahlen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis zum 12. Lebensjahr und Jugendliche mit verzögerter Entwicklung bis zum 18. Lebensjahr sowie nicht-rezeptpflichtige Medikamente, wenn sie zur Standardtherapie einer schweren Erkrankung gehören.
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