Abmahnaktion und aponet: Frensemeyer: Ziel ist die Auflösung des Finanzkonzerns

Warum lässt Apotheker Dietmar Frensemeyer seinen Anwalt auf Kolleginnen und Kollegen los? Welche Absichten verfolgt er tatsächlich mit dieser Abmahnaktion? Wir fragten Dietmar Frensemeyer.

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Offensichtlich in Ihrem Auftrag hat Ihr Anwalt mehre tausend Apotheken, die beim ABDA-Portal aponet mitmachen, mit Abmahnungen überzogen. Wenn eine Apotheke unterzeichnet, ist sie um über 600 Euro ärmer. Wenn sie nicht unterzeichnet und vor Gericht verliert, drohen ihr Kosten von bis zu annähernd 4 000 Euro. Wollen Sie nur Schrecken verbreiten - oder wollen Sie und/oder Ihr Anwalt im großen Stil Kasse machen?

Frensemeyer:

Weder das eine noch das andere. Eine entsprechende Erklärung haben wir veröffentlicht auf der site www.apothekenforum.com. Die Maßnahme ist nicht als Angriff auf die Kollegen oder gar Geldmacherei, sondern als eine die Auflösung der ABDA unterstützende und evtl. beschleunigende Facette zu sehen.

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Warum schlagen Sie auf Kollegen ein - wenn Sie eigentlich die ABDA treffen wollen? Instrumentalisieren Sie ungebeten tausende Kollegen für ihren Feldzug gegen die ABDA?

Frensemeyer:

Die ABDA verleitet die Kollegen zum eindeutigen Rechtsbruch, ohne dass diese davon etwas gemerkt haben. Die Kollegen wurden also ungebeten und ungefragt über Nacht von ihrem eigenen Dachverband auf Bundesebene unter teilweiser Zustimmung der zuständigen Kammern, der ABDA, illegalisiert. Jeder Kollege hat im Übrigen die Möglichkeit, die ABDA zivilrechtlich in Regress zu nehmen, da der zwischen der ABDA/aponet und dem einzelnen Apotheker bestehende Vertrag zustimmungslos geändert wurde und dies zum (unbewussten) Rechtsbruch geführt hat. Ein entsprechendes Formular steht im Internet bereit. Insoweit wird kein Kollege geschädigt, sondern lediglich "qualifiziert (für diese Probleme) sensibilisiert".

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In einem (allerdings nur halben) Rückzieher hat Ihr Anwalt Dr. Günzler am 15. 10. 2003 versichert, man werde gegen die abgemahnten Apotheken nach Fristablauf zwar keine einstweiligen Verfügungen beantragen, aber nach Prüfung im jeweiligen Einzelfall werde man die Unterlassungsansprüche ggf. in einem Hauptsachverfahren doch geltend machen. Das würde für die betroffenen Apotheken doch noch teurer - oder?

Frensemeyer:

Als Rückzieher ist dies nicht zu verstehen: Da lediglich eine Rechtsfrage im Raume steht, ist es nach Ansicht meines Anwalts ausreichend, wenn diese auch nur einmal (mit indizieller Bedeutung für alle anderen) geklärt wird. Dies sieht der Anwalt der ABDA genauso. Diese Frage wird i. Ü. seitens des Deutschen Apothekerverbands gegenüber DocMorris vor dem EuGH in unserem Sinne beantwortet: Werbung für den Versand ist absolut verboten (C-322/01). In dem von Ihnen zitierten Schreiben steht i. Ü.: "nach Prüfung im Einzelfall" ... Schließlich besteht der Unterlassungsanspruch nur bis einschließlich 31. 12. 2003.

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Warum versuchen Sie oder Ihr Anwalt inzwischen durch Beschwichtigung hinzukriegen, dass die betroffenen Apotheken keine Schutzschriften gegen die in Ihren Abmahnungen angedrohten einstweiligen Verfügungen hinterlegen lassen? Die ABDA zahlt es doch für die Apotheken! Haben Sie Angst vor einem Kostenrisiko, das Ihnen drohen könnte? Wenn Sie mit ihren Anträgen auf einstweilige Verfügung aufgrund der Schutzschriften scheitern sollten, hätten Sie ja für die Kosten aufzukommen - oder?

Frensemeyer:

Ein Kostenrisiko droht mir aus der voreiligen Anfertigung von Schutzschriften nicht. Die ABDA darf aber keine Mitgliederbeiträge für Anwaltskosten der Mitglieder ihrer Mitglieder verwenden; insoweit handelt es sich um Zweckentfremdung anvertrauten Vermögens. Wir würden zivilrechtlich ja unnötig Geld der ABDA - und damit der Apotheker - verbrennen, was wir in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren ja zukünftig gerade vermeiden wollen. Zudem steht auch über dem gewählten Weg die Überschrift "Prozessökonomie", was heißt, unnötige Streitigkeiten, die irgendwo nicht notwendige Kosten auslösen, zu vermeiden. Nach Rücksprache meines Anwaltes mit dem der ABDA ist dies auch als o. k. anzusehen.

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Glauben Sie, sich mit ihrer Aktion bei Ihren Kollegen beliebt gemacht zu haben? Haben Sie dadurch neue Verbündete in Ihrem Kampf gegen die ABDA gewonnen? Oder sind Sie jetzt berufspolitisch toter als tot?

Frensemeyer:

Beliebt waren Reformer noch nie - manche wurden geköpft. Berufspolitisch glaubwürdig und glaubhaft, mithin rehabilitiert sein werde ich nach Aufdeckung der 29 (Finanz-)Beteiligungen der ABDA, dem Hintergrund der 30 Mio. Bilanzsumme, der dadurch ermöglichten Aufgabenüberschreitung der Landeskammern etc. etc. und der Ermöglichung eines berufspolitischen Neuanfangs mit einer starken Interessenvertretung auf Bundesebene. Jedem Apotheker, dem momentan die Lage der Dinge sachlich und ohne Emotionen erklärt wird, vollzieht diesen Weg nach und ist über die ABDA-Oberen empört. Nebenbei bemerkt unterschreiben diese - ins Licht gesetzten Kollegen- die Unterlassungserklärung und nehmen die ABDA anschließend in Regress! Nicht aus den Augen verloren wird also: Das Ziel ist die Auflösung des Finanzkonzerns ABDA, Rückübertragung des immensen Vermögens auf die Kammern und Verbände und Bildung von sauber getrennten Dachverbänden von Kammern und Vereinen, wie das in allen anderen freien Berufen üblich und rechtlich korrekt ist. Mit der Politik halte ich es, wie ein bekannter Jesuit und Unternehmensberater formulierte: "Der Gang in die Politik ist ein Schritt nach unten." Ich selber habe keine politischen Ambitionen und überlasse dies einer professionellen Führung - ohne Amateure wie derzeit. Fazit: Dass bei diesem Unternehmen auf allen Seiten Späne fallen, muss man aushalten. Dies sieht übrigens der Bundesgerichthof auch so. Schriftliche Morddrohungen und übelste Beleidigungen auch meiner unbeteiligten Mitarbeiterinnen allerdings durch ausschließlich männliche Kollegen habe ich nicht erwartet. Das finde ich menschlich schäbig.

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